Psychotherapeutenkammer Hamburg
  • Aktuelles
    • Hilfe für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
    • CORONA-Pandemie
    • Nachrichten
    • Presse
    • Newsletter
    • BPtK
    • Termine
    • Schwarzes Brett
  • Die Kammer
    • Aufgaben der Kammer
    • Delegiertenversammlung
    • Vorstand
      • Präsidentin
      • Vize-Präsident
      • Vorstandsmitglied
      • Vorstandsmitglied
      • Vorstandsmitglied
    • Geschäftsstelle
    • Ausschüsse und Kommissionen
      • Beschwerdemanagement
      • Ethik-Kommission
      • Fort- und Weiterbildungsausschuss
      • Haushaltsausschuss
      • Rechnungsprüfungsausschuss
      • Wahlausschuss
    • Bundesdelegierte
    • Arbeitskreise
      • Arbeitskreis Psychotherapie und Migration
      • Arbeitskreis KJP
      • Arbeitskreis PiA
    • Rechtliches
    • Interner Mitgliederbereich
    • Kammerwahl 2019
  • Fortbildung & Akkreditierung
    • Akkreditierung von Veranstaltungen
    • Formulare
    • Veranstaltungskalender
    • Akkreditierte SupervisorInnen
    • Fortbildungsportal
    • Sachverständigenliste
    • Ordnungen
  • Mitglieder
    • Mitgliedschaft
      • FAQ zum Berufsrecht
    • Interner Mitgliederbereich
    • Psychinfo – Datenerfassung
    • Psychotherapeutenjournal
    • Service für Mitglieder
      • Schwarzes Brett
      • QM-Musterhandbücher
      • Formulare
      • Berufshaftpflichtversicherung
      • Starterpaket für Neuapprobierte und PiA
    • Elektronischer Psychotherapeutenausweis (ePtA)
    • Suchtinterventionsprogramm
    • Psychotherapeutenversorgungswerk
  • PiA(P) / Aus- und Weiterbildung
    • Fachsprachenprüfung
    • Informationen zur Ausbildung
    • Wahl eines Ausbildungsinstituts
    • Ausbildungsinstitute
    • Freiwillige Mitgliedschaft
    • Ausbildungsreform
    • Arbeitskreis PiA
  • Patienten & Ratsuchende
    • Informationen über Psychotherapie
    • Psychotherapeutensuche
    • Krisenanlaufstellen
    • Beratungsstellen
    • Selbsthilfe
    • Stationäre Angebote
    • Patientenrechte und Patientenberatung
    • Beschwerden
  • Wissenswertes
    • Die neue Psychotherapierichtlinie
    • Neue sozialrechtliche Befugnisse
    • Datenschutzgrundverordnung
    • FAQ zum Berufsrecht
    • FAQ Kostenerstattung
    • Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen und Migranten
    • Forschungsvorhaben
    • Berufs- und Fachverbände
    • Landespsychotherapeutenkammern
    • Publikationen
  • Suche
  • Menü Menü

PM: Chronifizierung psychischer Erkrankungen verhindern – ambulante Psychotherapie stärken

Presse

18.10.2018: Aktuelle Versorgungsstudie zur Lage der ambulanten Psychotherapien über Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V in Privatpraxen

Gemeinsame Pressemitteilung der Landespsychotherapeutenkammern

Abschlussbericht Studie Kostenerstattung

Die gesundheitliche Versorgung psychisch erkrankter und psychotherapiesuchender Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind, hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Wie eine heute in Berlin vorgestellte Studie zeigt, lehnen die gesetzlichen Krankenkassen seit 2017, trotz gesetzlicher Verpflichtung, deutlich mehr Anträge auf Kostenerstattung von außervertraglichen Psychotherapien ab, als im Jahr 2016. Dies geht aus einer von zehn Landespsychotherapeutenkammern federführend von Dr. Rüdiger Nübling (LPK BW) und Karin Jeschke (PTK Berlin) erarbeiteten Versorgungsstudie zur aktuellen Lage der außervertraglichen ambulanten Psychotherapien in Privatpraxen hervor. Die Studie basiert auf einer Umfrage unter psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen im 1. Quartal 2018 mit einem Rücklauf von 2417 Teilnehmenden. Die Bewilligungsquote von Anträgen auf Kostenerstattung sank demnach bei den Befragten binnen eines Jahres von 81% auf 47%. Im Falle der Bewilligung von Anträgen sank der Umfang der genehmigten Therapiesitzungen durchschnittlich um knapp 25%. Die Bearbeitungsdauer der Anträge stieg von durchschnittlich 6,6 auf 8,4 Wochen (um 27%).

Versicherte werden von Krankenkassen bewusst falsch informiert

Wie aus der Studie weiter hervorgeht, wurden dabei viele Ablehnungen von den Krankenkassen falsch begründet. Etwa die Hälfte der Befragten berichtet, den PatientInnen sei mitgeteilt worden, Kostenerstattung sei nicht mehr erlaubt. 82% der Befragten berichten von Ablehnungen, die mit der Einführung von Terminservicestellen begründet wurden. Dadurch seien nun alle PatientInnen versorgt. Tatsächlich vermitteln diese Stellen probatorische Sitzungen, aber nicht zwingend Therapieplätze.

Krankenkassen nutzen komplizierte Regelungen aus, um psychisch kranken Menschen die Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Leistungen zu erschweren. So sparen die Krankenkassen Kosten, statt den PatientInnen Wege zur Therapie zu zeigen und ihnen zu helfen.

Ziel: Versorgungsplanung – orientiert am Patientinnen- Bedarf (§ 13 Abs. 3 SGB V)

Michael Krenz, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Berlin, kommentiert: „Durch die restriktive Handhabung der Kostenerstattung für außervertragliche Psychotherapien verknappen Krankenkassen die ohnehin unzureichenden ambulanten Behandlungsmöglichkeiten für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen.“ Heike Peper, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hamburg ergänzt: „Wir fordern eine an den regionalen Versorgungserfordernissen orientierte Versorgungsplanung, die sich am konkreten Behandlungsbedarf der PatientInnen orientiert.“

Die beteiligten Kammern fordern rasche Maßnahmen, um einer Chronifizierung psychischer Erkrankungen bei den PatientInnen vorzubeugen, für die eine Psychotherapieindikation aktuell gestellt ist, um einen schnellen Behandlungsbeginn „ambulant vor stationär“ zu gewährleisten. Der Gesetzgeber muss gewährleisten, dass gemäß § 13 Abs. 3 SGB V die Kostenerstattung für Psychotherapien in Privatpraxen von den Krankenkassen weiterhin bewilligt wird. Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, eine erforderliche ambulante Psychotherapie außervertraglich im Wege der Kostenerstattung zu finanzieren, wenn die Sicherstellung der Behandlung im Rahmen der Vertragspraxen nicht gewährleistet werden kann. Voraussetzung ist die diagnostische Feststellung einer psychischen Erkrankung, bzw. das Vorliegen einer Störung mit Krankheitswert und die Indikationsstellung für eine ambulante Psychotherapie.

Für eine bessere PatientInnen-Versorgung dringend erforderlich ist nach Überzeugung der Psychotherapeutenkammern zudem die Aufhebung von Beschränkungen beim Jobsharing, bei Anstellungsverhältnissen in Praxen und bei der Nachbesetzung von (halben) Praxissitzen. Aktuell werden mögliche Kapazitätserweiterungen dadurch behindert.

Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren ambulante Richtlinien-Psychotherapie – also Verhaltenstherapie, tiefenpsychologischen Psychotherapie und Psychoanalyse – bei niedergelassenen TherapeutInnen in Vertragspraxen. Die ohnehin vielerorts nicht ausreichenden Kapazitäten für Richtlinienpsychotherapie in den Vertragspraxen werden durch die neu in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommenen Leistungen „Psychotherapeutische Sprechstunde“ und „Akutbehandlung“ weiter verknappt. Die verpflichtende Vermittlung von probatorischen Sitzungen über die Terminservicestellen seit 1.10.2018 verschärft diese Situation, da Vertragspraxen zeitliche Kapazitäten dafür freihalten müssen, auch wenn keine indizierte Anschlussbehandlung angeboten werden kann.

Downloads

Pressemitteilung
pm_2018_10_16_chronifizierung_psychischer_erkrankung_verhindern_ambulante_psychotherapie_staerken

Nübling_Jeschke (2018) Kostenerstattung in der ambulanten Psychotherapie – Ergebnisbericht
pm_2018_10_16_ergebnisbericht_kostenerstattung

Links

  • Ärztezeitung: 17.10.2018 – „Psychotherapeuten-Versorgung von GKV-Patienten harsch kritisiert“
  • Maria Klein-Schmeink: 16.10.2018 MdB, Gesundheitspolitische Sprecherin – „Patientinnen und Patienten müssen zu ihrem Recht auf Kostenerstattung kommen“
  • Ärzteblatt: 17.10.2018 – „Krankenkassen lehnen verstärkt Kostenerstattung von Psychotherapien in Privatpraxen ab“
18. Oktober 2018
https://ptk-hamburg.de/wp-content/uploads/2019/03/logo_ptk_hamburg-300x51.png 0 0 spacemin https://ptk-hamburg.de/wp-content/uploads/2019/03/logo_ptk_hamburg-300x51.png spacemin2018-10-18 18:56:262021-02-18 13:37:03PM: Chronifizierung psychischer Erkrankungen verhindern – ambulante Psychotherapie stärken
© Copyright 2023- Psychotherapeutenkammer Hamburg
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
PM: Chronifizierung psychischer Erkrankungen verhindern – ambulante Psychotherapie...Bessere psychotherapeutische Versorgung für Menschen mit geistiger Behinde...
Nach oben scrollen