Vereinbarung zur Behandlung von Bundespolizisten

BPTK STELLT FORMULAR ZUR DOKUMENTATION DER SPRECHSTUNDE ZUR VERFÜGUNG

Im Mai 2018 hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesinnenministerium geschlossen, nach der Bundespolizisten auch in Privatpraxen behandelt werden können.

Das Verfahren richtet sich nach denselben Vorgaben, die in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten und insbesondere in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegt sind. Wendet sich ein Bundespolizist unmittelbar an eine Praxis ohne Kassenzulassung, so ist dort – wie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auch – grundsätzlich eine psychotherapeutische Sprechstunde durchzuführen. Die Sprechstunde ist mit einem Formular zu dokumentieren, das dem Formular der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die gesetzliche Krankenversicherung entspricht (PTV 11 – Individuelle Patienteninformation). Die BPtK stellt hierfür nun ein Formular für die Behandlung von Bundespolizisten in Privatpraxen zur Verfügung, das hier heruntergeladen werden kann.

Die wesentlichen Inhalte der Psychotherapie-Richtlinie sind in der BPtK-Praxis-Info „Psychotherapie-Richtlinie“ zusammengefasst. Dort können sich Psychotherapeuten, die Bundespolizisten behandeln möchten, über die wichtigsten Punkte informieren. Für die Beantragung der Psychotherapie kann jedes Formular genutzt werden, das inhaltlich die Punkte des PTV 1 (PTV 1 – Antrag des Versicherten auf Psychotherapie) sowie des PTV 2 (Angaben des Therapeuten zum Antrag des Versicherten) der KBV abdeckt, auch wenn es sich nicht um die Original KBV-Formulare handelt.

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Formular für die Behandlung von Bundespolizisten in Privatpraxen

Erfolge der psychotherapeutischen Sprechstunde nicht zunichtemachen

BPTK LEHNT GESTUFTE VERSORGUNG, WIE MIT DEM TSVG GEPLANT, AB

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt eine „gestufte und gesteuerte psychotherapeutische Versorgung“, wie sie mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplant ist, ab. „Psychisch kranke Menschen werden bereits nach Dringlichkeit und Schwere behandelt“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Der Gesetzgeber hat mit der psychotherapeutischen Sprechstunde bereits eine differenzierte Versorgung eingeführt. Eine zusätzliche Prüfung durch Dritte, ob eine psychotherapeutische Behandlung überhaupt notwendig ist, würde den großen Erfolg, der mit der Sprechstunde erzielt wurde, wieder zunichtemachen.“ Menschen, die an psychischen Beschwerden leiden, erhalten durchschnittlich innerhalb von knapp sechs Wochen einen ersten Termin beim Psychotherapeuten zur Diagnostik und Beratung. Diese Regelung hat sich gerade für schwer psychisch kranke Menschen bewährt, die vorher von den langen Wartezeiten auf einen ersten Termin abgeschreckt wurden.

Alle Patienten, bei denen festgestellt wurde, dass sie psychisch krank sind, müssen danach viel zu lange auf eine psychotherapeutische Behandlung warten: in ländlichen Regionen fünf bis sechs Monate, im Ruhrgebiet sogar sieben Monate. „Diese langen Wartezeiten lassen sich nur durch mehr Psychotherapeuten verkürzen“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Deshalb fordern wir, dort kurzfristig für Psychotherapeuten 1.500 Praxen mehr zuzulassen.“

Vielen Patienten kann mit einer Kurzzeit- oder Langzeitpsychotherapie geholfen werden. Einige dieser Patienten erhalten flankierend eine Pharmakotherapie. „Es gibt aber auch eine kleine Gruppe von Patienten, die nicht nur Psychotherapie und Pharmakotherapie brauchen, sondern darüber hinaus auch soziotherapeutische Unterstützung, psychiatrische Krankenpflege, Ergotherapie oder auch Angebote der Gemeindepsychiatrie“, stellt Munz fest. „Bei diesen Patienten mit komplexem Leistungsbedarf reicht jedoch eine rein psychotherapeutische oder psychiatrische Versorgung nicht aus. Ihr Hauptproblem ist die fehlende Kooperation und Koordination. Für diese schwer und meist chronisch kranken Patienten fehlt schlicht das notwendige multiprofessionelle Behandlungsangebot“, erläutert Munz. „Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte den Auftrag erhalten, für diese schwer und meist chronisch kranken Patienten eine ambulante multiprofessionelle Versorgung zu ermöglichen.“

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Pressemitteilung der BPtK: Erfolge der psychotherapeutischen Sprechstunde nicht zunichtemachen – BPtK lehnt gestufte Versorgung, wie mit dem TSVG geplant, ab