Psychotherapeutenkammern – §294a SGB V geändert

KEINE MITTEILUNGSPFLICHT MEHR IN FÄLLEN VON MISSHANDLUNG UND SEXUELLER GEWALT

Am 16.2.2017 hat der Dt. Bundestag die ärztliche Mitteilungspflicht gegenüber den Krankenkassen (§294a SGB V) in Fällen gesundheitlicher Folgen von Misshandlung und sexueller Gewalt bei Erwachsenen aufgehoben. Am 10.4.2017 ist die Änderung im Gesetzblatt erschienen und somit ab dem 11.4.2017 gültiges Recht.

Mit der Gesetzesänderung werden die ärztliche Schweigepflicht sowie Sicherheit und Selbstbestimmungsrechte gewaltbetroffener Patient*innen gestärkt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage von S.I.G.N.A.L.e.V.

Downloads

Sicherheit für Gewaltopfer ärztliche Mitteilungspflicht an Krankenkas-sen bei häuslicher und sexueller Gewalt abschaffen.pdf (PDF, 224 kb)

Gesetz zur Stärkung von Heil- und Hilfsmittelversorgung.pdf (PDF, 137 kb)

Bundestag stärkt informationelles Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen.pdf (PDF, 145 kb)