Psychotherapeutenkammern – §294a SGB V geändert
KEINE MITTEILUNGSPFLICHT MEHR IN FÄLLEN VON MISSHANDLUNG UND SEXUELLER GEWALT
Am 16.2.2017 hat der Dt. Bundestag die ärztliche Mitteilungspflicht gegenüber den Krankenkassen (§294a SGB V) in Fällen gesundheitlicher Folgen von Misshandlung und sexueller Gewalt bei Erwachsenen aufgehoben. Am 10.4.2017 ist die Änderung im Gesetzblatt erschienen und somit ab dem 11.4.2017 gültiges Recht.
Mit der Gesetzesänderung werden die ärztliche Schweigepflicht sowie Sicherheit und Selbstbestimmungsrechte gewaltbetroffener Patient*innen gestärkt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage von S.I.G.N.A.L.e.V.
Downloads
Gesetz zur Stärkung von Heil- und Hilfsmittelversorgung.pdf (PDF, 137 kb)
Bundestag stärkt informationelles Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen.pdf (PDF, 145 kb)