Neue Abrechnungsempfehlungen für Beihilfeberechtigte – nun auch in Hamburg gültig

Der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist es gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern gelungen, Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte zu vereinbaren. Diese sind am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.

Da die Verhandlungsführer*innen der Beihilfeträger damals kein Mandat von den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein erhalten hatten, war unklar, ob auch die Hamburger Beihilfe die Empfehlungen umsetzen würde.

Die Psychotherapeutenkammer Hamburg hatte sich deshalb umgehend nach Bekanntwerden der Nachricht mit der zuständigen Stelle der Stadt Hamburg in Verbindung gesetzt. Mittlerweile erhielten wir die erfreuliche Nachricht, dass auch die Freie und Hansestadt Hamburg als Beihilfeträger die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen bei der Prüfung von Anträgen auf Beihilfe für psychotherapeutische Leistungen zugrunde legen wird. Dies gilt rückwirkend für alle ab 1. Juli 2024 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen.

Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von BPtK, BÄK, PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern sowie eine Übersicht zu den neuen Analogleistungen sind als Download auf der BPtK-Webseite verfügbar.

Mit diesen Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Psychotherapie mit Privatversicherten und Beihilfeberechtigten schon vor der Verabschiedung einer neuen GOÄ bzw. GOP, die leider immer noch auf sich warten lässt, verbessert.