FAQ zu den neuen Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Seit dem 1. Juli 2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen (GOP-Analogziffern), denen mittlerweile mit der Beitrittserklärung Schleswig-Holsteins vom 18. Dezember 2024 alle Beihilfestellen sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) zustimmen. Um Auslegungsfragen zu den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen umfassend zu klären, haben Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträger von Bund und Ländern Auslegungshinweise miteinander abgestimmt und Frequently Asked Questions (FAQ) zusammengestellt, die ab sofort auf der Website der BPtK verfügbar sind.
Die FAQ behandeln sowohl den Einsatz der neuen psychotherapeutischen Leistungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung als auch Leistungsausschlüsse bei den verschiedenen Analogleistungen und geben Hinweise zur Auslegung der einzelnen Abrechnungsempfehlungen.
Eine konkretisierende Klarstellung bezieht sich dabei auch auf die Empfehlung zur Erstellung des verfahrensspezifischen Berichts an den*die Gutachter*in (GOP-Nr. 85 analog). Hier ist bei der erstmaligen Erstellung für den Regelfall eine Begrenzung der Abrechnung auf den 3-fachen Ansatz der GOP-Nr. 85, in besonderen Fällen mit schriftlicher Begründung auf den 4-fachen Ansatz der GOP-Nr. 85 vorgesehen.
Zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird klargestellt, dass bei der psychotherapeutischen Akutbehandlung und der psychotherapeutischen Kurzzeittherapie auch die Bezugspersonenstunden über die GOP-Nr. 812 analog abgerechnet werden können und im Verhältnis von maximal 1:4 zusätzlich im Rahmen der Kurzzeittherapie beziehungsweise Akutbehandlung erbracht werden können.
Links
FAQs zu Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen
Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen ab 1. Juli 2024
Übersicht Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen ab 1. Juli 2024