Ausbildung

Seit Einführung des Psychotherapeutengesetzes 1999 ist die Voraussetzung für die Ausübung von Psychotherapie eine Ausbildung zur/zum Psychologischer/n Psychotherapeut*in oder zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in. Die Ausbildung muss an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut erfolgen. Nähere Informationen zu Inhalten und Ablauf der Ausbildung erhalten Sie bei den Hamburger Ausbildungsinstituten.

Im September 2019 wurde nach über 10 Jahren politischen Diskurses das Gesetz zur Ausbildungsreform im Bundestag final verlesen und im November 2019 schließlich auch im Bundesrat beschlossen. Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes wird die Qualifizierung der heutigen psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen neu strukturiert.

Für die Ausbildung nach alten Recht gilt eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2032.