Informationen für Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten nach neuer Weiterbildungsordnung

Weiterbildungsstätten

Die Voraussetzungen für die Zulassung als Weiterbildungsstätte sind unter § 13 der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen sowie in den Richtlinien für Weiterbildungsstätten geregelt.

Sobald die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen in Hamburg verabschiedet wurde, finden Sie an dieser Stelle Formulare für die Beantragung zur Zulassung als Weiterbildungsstätte!

Die Psychotherapeutenkammer Hamburg hat aktuell noch keine zugelassenen Weiterbildungsstätten.

Finden Sie hier die Muster-Richtlinie für Weiterbildungsstätten der Bundespsychotherapeutenkammer:

M-RL-Weiterbildungsstaetten-Stand-19.11.2022

Weiterbildungsbefugte

Die Voraussetzungen für die Weiterbildungsbefugnis sind unter § 11 der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen sowie in den Richtlinien für Weiterbildungsbefugte geregelt.

Sobald die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen in Hamburg verabschiedet wurde, finden Sie an dieser Stelle Formulare für die Beantragung der Weiterbildungsbefugnis!

Die Psychotherapeutenkammer Hamburg hat aktuell noch keine anerkannten Weiterbildungsbefugten.

Finden Sie hier die Muster-Richtlinie für Weiterbildungsbefugte der Bundespsychotherapeutenkammer:

M-RL-Weiterbildungsbefugte-Stand-19.11.2022

Formulare

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