Informationen für Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten nach neuer Weiterbildungsordnung

Weiterbildungsstätten

Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Weiterbildungsstätten finden Sie in § 6 der Weiterbildungsordnung.

Anbei das Formulare zur Beantragung einer Weiterbildungsstätte.

Die Psychotherapeutenkammer Hamburg  hat aktuell noch keine zugelassenen Weiterbildungsstätten.

Weiterbildungsbefugte

Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Weiterbildungsbefugten finden Sie in § 6 der Weiterbildungsordnung.

Anbei das Formulare zur Beantragung einer Weiterbildungsbefugnis.

Die Psychotherapeutenkammer Hamburg hat aktuell noch keine anerkannten Weiterbildungsbefugten.

Supervisor*innen

Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Weiterbildungsbefugten finden Sie in § 6 der Weiterbildungsordnung.

Anbei das Formulare zur Akkreditierung als Supervisor*in innerhalb der Weiterbildung.

Die Psychotherapeutenkammer Hamburg hat aktuell noch keine anerkannten Supervisor*innen innerhalb der Weiterbildung.

Formulare

Folgt zeitnah

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