Weiterbildungsstätten
Die Voraussetzungen für die Zulassung als Weiterbildungsstätte sind unter § 13 der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen für Weiterbildungsstätten geregelt.
Die Psychotherapeutenkammer Hamburg hat aktuell noch keine zugelassenen Weiterbildungsstätten.
Weiterbildungsbefugte
Die Voraussetzungen für die Weiterbildungsbefugnis sind unter § 11 der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen für Weiterbildungsbefugte geregelt.
Die Psychotherapeutenkammer Hamburg hat aktuell noch keine anerkannten Weiterbildungsbefugten.