Informationen und Formulare für Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten nach neuer Weiterbildungsordnung

Weiterbildungsstätten

Die Voraussetzungen für die Zulassung als Weiterbildungsstätte sind unter § 13 der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen für Weiterbildungsstätten geregelt.

Die Psychotherapeutenkammer Hamburg hat aktuell noch keine zugelassenen Weiterbildungsstätten.

Weiterbildungsbefugte

Die Voraussetzungen für die Weiterbildungsbefugnis sind unter § 11 der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen für Weiterbildungsbefugte geregelt.

Die Psychotherapeutenkammer Hamburg hat aktuell noch keine anerkannten Weiterbildungsbefugten.

Formulare