Durch eine Weiterbildung können nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden. Die Weiterbildung erstreckt sich je nach Bereich über einen längeren Zeitraum. Bisher wurden in der Psychotherapeutenkammer Hamburg drei Weiterbildungsbereiche geschaffen:
- Neuropsychologische Therapie
- Systemische Therapie
- Gesprächspsychotherapie
Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von zur Weiterbildung befugten, im jeweiligen Bereich erfahrenen PP und KJP. Mit dem Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, die zum Führen einer ankündigungsfähigen Zusatzbezeichnung berechtigen.
Die Einzelheiten zur Erlangung der jeweiligen Zusatzbezeichnung entnehmen Sie bitte unserer Weiterbildungsordnung.
Darüber hinaus gibt es eine intensive Diskussion über die Identifizierung weiterer Weiterbildungsbereiche.