Weiterbildung für Psychotherapeut*innen

Das neue Psychotherapeutengesetz ist am 1. September 2020 in Kraft getreten.

Die zentralen Ziele dieser Gesetzesreform beinhalteten eine strukturelle Angleichung an andere akademische Heilberufe und die Verbesserung verschiedener Missstände, wie beispielsweise hinsichtlich der Einkommenssituation in der Qualifizierungsphase nach dem Studium, bei gleichzeitiger Beibehaltung der hohen Qualität der bisherigen postgradualen Ausbildung.

Die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen der PTK Hamburg finden Sie hier.

Die neue Psychotherapeutenweiterbildung ist nicht nur für angehende Psychotherapeut*innen als zukünftige Weiterbildungsteilnehmer*innen maßgebend. Vielmehr ist diese aufgrund der elementaren Änderung von der einstigen Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut*in bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in hin zur Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in für Erwachsende und Kinder- und Jugendliche sowie zur sowie zur Neuropsychologischen Psychotherapeut*in insbesondere für die potenziellen Weiterbildungsstätten sowie -befugten von großer Bedeutung. Es entsteht also eine Wandlung von der Psychotherapeut*in in Ausbildung (PiA) zur Psychotherapeut*in in Weiterbildung (PtW).