Formulare, Dokumente und Listen zur Fortbildung

Damit approbierte Kammermitglieder für die Inanspruchnahme von Supervisionsstunden Fortbildungspunkte erhalten können, müssen diese von Personen durchgeführt werden, die die Voraussetzungen für Supervisor*innen der Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg erfüllen. Qualifizierte Psychotherapeut*innen und Fachärzt*innen können bei der Psychotherapeutenkammer kostenfrei die Anerkennung als Supervisor*in gem. Fortbildungsordnung berantragen (Formular siehe unten). Die so geprüften Supervisor*innen erhalten im Rahmen der Bescheidung eine Akkreditierungsnummer, die dann auf Teilnahmebescheinigungen bzw. Rechungen, die den Supervisand*innen ausgehändigt werden, zu vermerken ist. Die Anerkennung als Supervisor*in gem. Fortbildungsordnung ist zeitlich nicht befristet. Anerkannte Supervisor*innen, die der Veröffentlichung an dieser Stelle auf der Webseite der Psychotherapeutenkammer Hamburg zugestimmt haben, werden auf der unten einsehbaren und ständig aktualisierten Liste geführt.