FAQ

Allgemeines

Die Grundlagen für die Erfüllung der Fortbildungspflicht ergeben sich aus dem Hamburgischen Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH), der Hauptsatzung und der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg. Die Einzelheiten sind in der  Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg geregelt.

§ 15 der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg legt fest, dass Psychotherapeut*innen, die ihren Beruf ausüben, verpflichtet sind, entsprechend der Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg ihre beruflichen Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Sie müssen ihre Fortbildungsmaßnahmen auf Verlangen der Kammer nachweisen.

1. Kammermitglieder, die an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen, sind gemäß § 95d SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, sich fortzubilden (250 Punkte in 5 Jahren) und dies der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gegenüber nachzuweisen.

Diese Regelung gilt für Vertragspsychotherapeuten*innen, die

  • zugelassen
  • ermächtigt
  • bei Vertragspsychotherapeut*in/-ärzt*in oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) angestellt sind
  • im Rahmen eines Job-Sharings tätig sind.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der KV Hamburg sowie auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

2. Kammermitglieder, die in einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus psychotherapeutisch tätig sind, sind gemäß den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dazu verpflichtet, sich fortzubilden und dies ihrem Arbeitgeber gegenüber nachzuweisen (250 Punkte in 5 Jahren).

Weitere Informationen können der Homepage des G-BA entnommen werden.

Über Fortbildung findet die kontinuierliche Aktualisierung des in der Ausbildung angeeigneten Wissensstandes statt. Davon abzugrenzen ist die Weiterbildung, in der spezifische Kompetenzen erworben werden, die in der Ausbildung zur Psychotherapeut*in nur ansatzweise oder gar nicht vermittelt werden.

Der Deutsche Psychotherapeutentag verabschiedet eine Musterfortbildungsordnung (MFBO). Auf Grundlage der MFBO und des Hamburgischen Kammergesetzes für die Heilberufe (HmbKGH) wurde die Fortbildungsordnung der PTK Hamburg erarbeitet.

Es besteht ein ständiger Austausch zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Fortbildungsordnung im Ausschuss für Fort- und Weiterbildung, der den Kammervorstand und die Delegiertenversammlung berät.

Im Fortbildungs-Punktekonto werden von den Mitgliedern der Psychotherapeutenkammer Hamburg die erworbenen Fortbildungspunkte eingetragen und die Nachweise hochgeladen. Die Einträge werden durch Mitarbeiter*innen in der Geschäftsstelle auf Korrektheit geprüft und anschließend genehmigt. Sie können jederzeit den aktuellen Stand der Fortbildungspunkte einsehen und Ihren Punktestand ausdrucken. Dadurch sind Sie als Mitglied der PTK Hamburg stets in der Lage, nachzuweisen, dass sie der Pflicht zur Fortbildung nachgekommen sind. Hier gelangen Sie zum Internen Mitgliederbereich.

Der Fortbildungszeitraum startet mit dem Tag der Approbation und gilt immer 5 Jahre. Mit Erwerb eines Kassensitzes startet dieser neu, daher empfehlen wir kassenzugelassenen Mitgliedern, sich an die KV Hamburg zu wenden, sollten Sie Ihren Fortbildungszeitraum nicht kennen.

Schreiben Sie uns gern eine E-Mail an fortbildung@ptk-hamburg.de.

Die Akkreditierung von

  • Fortbildungsveranstaltungen
  • Intervisionsgruppen sowie
  • als Supervisor*in

kann auf der Homepage über das Akkreditierungsportal für Fortbildungen beantragt werden.

Hinweise zum Akkreditierungsportal für Fortbildungen:

  • Bitte wählen Sie als Benutzernamen Ihre Emailadresse und/oder Ihren Vor- und Nachnamen, um eine Verwechslung mit den Logindaten zum Internen Mitgliederbereich zu vermeiden.
  • Auf der Seite des Akkreditierungsportals für Fortbildungen finden Sie unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ ein Audio-Screen-Video, welches Ihnen bei den ersten Eingaben behilflich sein soll.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie im ersten Schritt die Angaben für Referent*innen/Wiss. Leiter*innen sowie die Veranstaltungsorte hinterlegen. Den Veranstaltungsort benennen Sie bitte genau (z.B. Psychotherapeutische Praxis + Namenszusatz). Diese Angaben werden gespeichert, so dass Sie beim Ausfüllen des Akkreditierungsantrages für eine neue Veranstaltung jederzeit darauf zurückgreifen können.
  • Genehmigte Veranstaltungen finden Sie in Ihrer Übersicht.

Fortbildungspunktekonto

Jedes Kammermitglied muss 250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren sammeln. In der Fortbildungsordnung finden Sie in der Anlage 1 die Kategorien von Fortbildungsveranstaltungen und deren Bewertung.

Der Fortbildungszeitraum startet mit dem Tag der Approbation und gilt immer 5 Jahre. Mit Erwerb eines Kassensitzes startet dieser neu, daher empfehlen wir kassenzugelassenen Mitgliedern, sich an die KV Hamburg zuwenden, sollten Sie Ihren Fortbildungszeitraum nicht kennen.

Das Punktekonto ist Teil des Internen Mitgliederbereichs der Psychotherapeutenkammer Hamburg. Für die Führung ist jedes Mitglied selbständig verantwortlich. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen kann dort eingetragen und die Teilnahmebescheinigungen können hochgeladen werden.

Das eigene Fortbildungskonto kann jederzeit im Internen Mitgliederbereich eingesehen werden.

Im OnlineFortbildungskonto können die Punkte aller nachgewiesenen Fortbildungen eingetragen werden, die zuvor von der Psychotherapeutenkammer Hamburg oder einer anderen deutschen Heilberufekammer akkreditiert, anerkannt oder zertifiziert wurden.

Das Fortbildungspunktekonto zeigt die Fortbildungen für den laufenden Fortbildungszeitraum an. Hochgeladene Nachweise werden von uns nach Genehmigung gelöscht. Aufgrund von Datenschutzvorschriften werden außerdem alle Einträge vor dem aktuell gültigen Fortbildungszeitraum gelöscht.

In Ihrem persönlichen Mitgliedsbereich im Internen Mitgliederbereich können Sie jederzeit neue Fortbildungspunkte eintragen. Bitte klicken Sie dafür „Veranstaltung hinzufügen“ an und tragen die Angaben ein. Am Ende können Sie den Teilnahme-Nachweis als Scan/Foto hochladen (bevorzugt) oder uns per Post/Fax zusenden. Im Anschluss können Sie die Einträge jeweils zur Genehmigung durch den Klick auf „Zur Überprüfung einreichen“ an uns senden.

Wurde für die von Ihnen besuchte Fortbildungsveranstaltung kein Akkreditierungs- oder Anerkennungsverfahren bei einer Heilberufekammer durchgeführt (z.B. Kongress im Ausland), können die Punkte nur auf Antrag berücksichtigt werden. Bitte schreiben Sie uns in diesem Fall eine E-Mail an fortbildung@ptk-hamburg.de mit Angaben zur besuchten Veranstaltung sowie dem Teilnahmenachweis. Die Bearbeitung dieser Anträge auf Einzelfallprüfung ist kostenpflichtig.

Laden Sie bitte möglichst Ihre Teilnahmebescheinigungen bei der Eintragung der Fortbildungsveranstaltung mit hoch. Wir würden gern Papier vermeiden, alternativ können Sie jedoch nach der Eintragung im Internen Mitgliederbereich die Teilnahmebescheinigungen per Post oder Fax senden.

Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein. Alle Nachweise werden nach der Erfassung vernichtet.

  • Die Punkte werden nicht angezeigt.
    Stellen Sie sicher, dass Sie den Fortbildungszeitraum eingetragen haben. Ohne Angabe des Zeitraums, können die Eintragungen vom System nicht zugeordnet werden.
  • Ich sehe die Menüleiste auf der linken Seite nicht.
    Wenn Sie ein Smartphone oder Tablet nutzen, drehen Sie dies bitte.

Supervision und Intervision

  • Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in (PP) oder als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (KJP) oder als Fachärztin/Facharzt mit psychotherapeutischer Qualifikation
  • Mindestens fünfjährige Berufstätigkeit als PP, KJP oder Ärztin/Arzt in dem Bereich, in dem die Supervision angeboten wird
  • Anerkennung als Supervisor*in durch ein staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut oder durch einen Berufs- oder Fachverband
  • Supervisor*innen sollen parallel zu ihrer supervisorischen Tätigkeit in relevantem Umfang psychotherapeutisch tätig sein
  • Das Antragsformular findet sich unter Service für Mitglieder unter Formulare und Dokumente zur Fortbildung

Den Supervisand*innen müssen Teilnahmebescheinigungen ausgehändigt werden, auf denen folgende Informationen vermerkt sind:

  • Name Supervisand*in
  • Name und Akkreditierungsnummer Supervisor*in
  • Supervisionstermine
  • Dauer der Supervisionen (1 Fortbildungseinheit/-punkt = 45 Minuten)
  • Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Supervisor*in

Gerne kann die Muster-Vorlage für Teilnahmebescheinigungen verwendet werden, abrufbar unter Service für Mitglieder.

Personen, die die Anerkennung als Supervisor*in gemäß Fortbildungsordnung bei der PTK Hamburg beantragt haben, werden auf einer Liste geführt, die hier heruntergeladen werden kann.

Die dort aufgeführten Supervisor*innen sind verpflichtet, über die durch sie durchgeführten Supervisionen Teilnahmebescheinigungen auszustellen. Für die Supervision durch diese Supervisor*innen können Fortbildungspunkte anerkannt werden.

Sie sind Weiterbildungsbefugte*r an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte und möchten Supervisor*innen hinzuziehen? Eine Auflistung von Personen, deren Qualifikation als Supervisor*in in der Weiterbildung durch die PTK Hamburg festgestellt wurde, finden Sie hier.

Der Begriff „Supervisor*in“ ist nicht geschützt. Selbst im Bereich Psychotherapie existieren verschiedene Arten der Anerkennung als Supervisor*in, je nachdem, in welchem Kontext Supervision durchgeführt wird. Eine Unterscheidung kann z. B. in Bezug auf Aus-, Weiter- und Fortbildung in der Psychotherapie vorgenommen werden:

  • Die Anerkennung von Supervisor*innen, die im Rahmen der Approbationsausbildung der Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen eingesetzt werden, erfolgt über die staatlich anerkannten Ausbildungsinstitute. Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind in den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für PP und KJP geregelt.
  • Um als Supervisor*in in der Weiterbildung der Fachpsychotherapeut*innen mitzuwirken, muss die Feststellung der Qualifikation und Hinzuziehung an eine Weiterbildungsstätte bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg beantragt werden. Die notwendigen Qualifikationen sind der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen der Psychotherapeutenkammer Hamburg zu entnehmen.
  • Supervision kann für Supervisand*innen auch als Fortbildung anerkannt werden. Hierzu ist die Akkreditierung der Supervisor*innen durch die Psychotherapeutenkammer Hamburg erforderlich. Die Voraussetzungen für diese Anerkennung sind in der Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg geregelt.

Eine Übersicht über die o. g. Anerkennungsmöglichkeiten für Supervisor*innen im Bereich Psychotherapie inkl. Auflistung der Voraussetzungen und Informationen über die Beantragung der Anerkennung finden Sie hier.

Darüber hinaus bieten zahlreiche Berufs- und Fachverbände Zertifizierungen bzw. Anerkennungen als Supervisor*innen an. Bitte beachten Sie: die Voraussetzungen hierfür entsprechen nicht zwingend den oben aufgeführten Anerkennungen!

  • Der Antrag auf Akkreditierung einer Intervisionsgruppe ist über das elektronische Akkreditierungsportal zu stellen.
  • Intervisionsgruppen bestehen aus mindestens drei approbierten PP, KJP und/oder Ärztlichen Psychotherapeut*innen. Darüber hinaus können weitere Personen aus anderen Berufsgruppen teilnehmen.
  • Die/der Intervisionsgruppensprecher*in muss Mitglied der Psychotherapeutenkammer Hamburg sein.
  • Die Treffen müssen in Hamburg oder online (als Videokonferenz) stattfinden.
  • Es sind bei jeder Sitzung Teilnahmelisten zu führen, die von den Teilnehmenden unterschrieben werden müssen.

Damit für die Teilnahme an Intervisionsgruppen Fortbildungspunkte erworben werden können, muss die Intervisionsgruppe akkreditiert werden.

Die Akkreditierung von Intervisionsgruppen kann über das Akkreditierungsportal für Fortbildungen online beantragt werden und ist kostenfrei.

Den Intervisionsteilnehmenden sind durch die/den Gruppensprecher*in Teilnahmebescheinigungen auszuhändigen, auf denen folgende Informationen vermerkt sind:

  • Name Intervisionsgruppenteilnehmer*in
  • Akkreditierungsnummer der Intervisionsgruppe
  • Termine der Gruppentreffen
  • Dauer der Gruppentreffen (1 Fortbildungseinheit/-punkt = 45 Minuten)
  • Ort, Datum, Unterschrift Intervisionsgruppensprecher*in

Alternativ können den Teilnehmenden Kopien der Teilnahmelisten ausgehändigt werden, die als Nachweis für die Teilnahme dienen. Aus Gründen des Datenschutzes müssen die Teilnehmenden mit diesem Vorgehen alle einverstanden sein bzw. die Namen der anderen Teilnehmenden in den Anwesenheitslisten geschwärzt werden. Mustervorlagen für Teilnahmelisten und Teilnahmebescheinigungen finden sich unter Service für Mitglieder.

Fortbildungszertifikat

Approbierte Mitglieder erhalten auf Antrag ein Fortbildungszertifikat, wenn sie in einem der Antragsstellung vorausgehenden Zeitraum von fünf Jahren mindestens 250 anrechnungsfähige Fortbildungspunkte erworben haben. Das Ausstellungsdatum kann jedoch nicht in der Zukunft liegen.

Bitte beachten Sie: Das Fortbildungszertifikat wird nur auf Antrag ausgestellt. Die Ausstellung des Zertifikats ist kostenfrei. Alternativ können Mitglieder ihren Punktestand in ihrem Fortbildungspunktekonto im Internen Mitgliederbereich jederzeit selbständig ausdrucken.

Die Ausstellung des Zertifikats hat keine Auswirkung auf das Fortbildungspunktekonto, denn dieses wird fortlaufend geführt.

Bitte beachten Sie: Fragen zu der für Sie geltenden Nachweispflicht (z.B. gegenüber Kassenärztlichen Vereinigung oder Krankenhaus) klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung oder Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.