Unter Weiterbildung wird die Weiterqualifizierung nach Approbationserteilung im Bereich Psychotherapie verstanden.
Psychologische Psychotherapeut*innen bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen können nach ihrer Ausbildung („altes Recht“) im Rahmen von Weiterbildungen zusätzliche Qualifikationen erwerben, die zur Führung einer Zusatzbezeichnung berechtigen (z. B. Zusatzbezeichnung „Systemische*r Therapeut*in“).
Personen mit einer Approbation als Psychotherapeut*in („neues Recht“) können im Rahmen sog. Gebietsweiterbildungen die Qualifikation Fachpsychotherapeut*in erwerben. Diese ist notwendig, um z.B. eine Kassenzulassung zu erhalten.
Durch eine Bereichsweiterbildung können Fachpsychotherapeut*innen weitere Qualifikationen erwerben, wie z. B. ein weiteres Richtlinienverfahren zusätzlich zum Verfahren, das während der Gebietsweiterbildung erlernt wurde. Auch Spezialisierungen, wie z. B. Sozialmedizin, sind möglich.
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über Weiterbildungsmöglichkeiten sowohl für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen als auch für Psychotherapeut*innen