Dokumente und Formulare

Weiterbildung für Psychotherapeut*innen

Bei der initialen Beantragung der Zulassung einer Weiterbildungsstätte sind zwingend folgende Anträge inkl. aller Nachweise zusammen einzureichen:

  1. Antrag auf Zulassung einer Weiterbildungsstätte / eines Weiterbildungsinstituts für die Gebietsweiterbildung UND/ODER Antrag auf Zulassung einer Weiterbildungsstätte für die Bereichsweiterbildung
  2. Antrag auf Erteilung der Weiterbildungsbefugnis (für jede*n Weiterbildungsbefugte*n in der Weiterbildungsstätte ein separater Antrag)
  3. Antrag auf Genehmigung der Hinzuziehung von Selbsterfahrungsleiter*innen (pro Selbsterfahrungsleiter*in ein separater Antrag)

Sofern die Supervision nicht ausschließlich durch die Weiterbildungsbefugten der Weiterbildungsstätte durchgeführt wird, sind Supervisor*innen hinzuziehen. Entsprechend ist der Antrag auf Genehmigung der Hinzuziehung von Supervisor*innen zu stellen (pro Supervisor*in ein separater Antrag)

Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Fachpsychotherapeut*innen und Fachärzt*innen können einen Antrag auf Feststellung der Qualifikation als Supervisor*in und/oder Selbsterfahrungsleiter*in stellen. Diese vorgeprüften Personen können dann von Weiterbildungsbefugten an zugelassene Weiterbildungsstätten hinzugezogen werden (Hinzuziehung ist durch die Weiterbildungsbefugten zu beantragen).

Antrag auf Feststellung der Qualifikation als Supervisor*in bzw. Selbsterfahrungsleiter*in (gültig ab 17.04.2025)

Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

Für die initiale Zulassung als Weiterbildungsstätte sind folgende Anträge einzureichen:

Approbierte Psychotherapeut*innen (PP, KJP, Fachpsychotherapeut*innen) und Fachärzt*innen (für „P-Fächer“) können grundsätzlich im Rahmen der Weiterbildung von PP/KJP als Supervisor*innen und – sofern die spezifische Weiterbildung dies vorsieht – als Selbsterfahrungsleiter*innen in Weiterbildungsstätten tätig werden, wenn sie die in der Weiterbildungsordnung PP/KJP geregelten Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen sind im Einzelnen:

  • Approbation als PP/KJP oder
  • Approbation als Psychotherapeut*in (gem. PsychThG 2019) + abgeschlossene fachpsychotherapeutische Weiterbildung oder
  • Approbation als Ärztin/ Arzt + abgeschlossene fachärztliche Weiterbildung;
  • ggf. Zusatzbezeichnung in dem Bereich, in dem Supervision und/oder Selbsterfahrung durchgeführt werden soll;
  • mind. dreijährige Tätigkeit nach Erwerb einer Fachkunde/Gebietsbezeichung/Zusatzbezeichung in dem entsprechenden Bereich, in dem Supervision und/oder Selbsterfahrung durchgeführt werden soll;
  • ggf. Befähigung zur Durchführung von Gruppenpsychotherapie in einem Richtlinienverfahren (bei Supervisorentätigkeit in der Weiterbildung in einem Richtlinienverfahren)

Approbierte Psychotherapeut*innen und Fachärzt*innen können bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg die Feststellung der Eignung als Supervisor*in und/oder Selbsterfahrungsleiter*in beantragen:

Antragsformular

Die so vorgeprüften Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen können dann von den Weiterbildungsbefugten an Weiterbildungsstätten hinzugezogen werden. Die Hinzuziehung ist von den Weiterbildungsbefugten bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg zu beantragen. Die entsprechenden Antragsformulare finden Weiterbildungsbefugte unter dem Reiter „Antrag auf Zulassung einer Weiterbildungsstätte und Erteilung der Weiterbildungsbefugnis“.

in Bearbeitung

Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (WBO PP/KJP) zum 1. Oktober 2024 kann in Hamburg erstmalig die Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Spezielle Psychotherapie bei Diabetes“ bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg beantragt werden.

Da vor Einführung des Weiterbildungsbereiches Spezielle Psychotherapie bei Diabetes in Hamburg keine vergleichbaren Qualifizierungen angeboten wurden, kann auf Antrag innerhalb von sechs Jahren (bis zum 30.09.2030) eine Anerkennung ausgesprochen werden, wenn der*die Antragsteller*in mindestens vier Jahre in einer entsprechenden praktischen Einrichtung tätig war und in dieser Zeit eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in diesem Bereich entsprechend Abschnitt B der WBO PP/KJP erworben hat.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier:

Antrag auf Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichung „Spezielle Psychotherapie bei Diabetes“ (Übergangsvorschrift)

Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (WBO PP/KJP) zum 1. Oktober 2024 kann in Hamburg erstmalig die Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerzpsychotherapie“ bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg beantragt werden.

Da vor Einführung des Weiterbildungsbereiches Spezielle Schmerzpsychotherapie in Hamburg keine vergleichbaren Qualifizierungen angeboten wurden, kann auf Antrag innerhalb von sechs Jahren (bis zum 30.09.2030) eine Anerkennung ausgesprochen werden, wenn der*die Antragsteller*in mindestens vier Jahre in einer entsprechenden praktischen Einrichtung tätig war und in dieser Zeit eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in diesem Bereich entsprechend Abschnitt B der WBO PP/KJP erworben hat.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier:

Antrag auf Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichung „Spezielle Schmerzpsychotherapie“ (Übergangsvorschrift)

Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (WBO PP/KJP) zum 1. Oktober 2024 kann in Hamburg erstmalig die Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg beantragt werden.

Da vor Einführung des Weiterbildungsbereiches Sozialmedizin in Hamburg keine vergleichbaren Qualifizierungen angeboten wurden, kann auf Antrag innerhalb von sechs Jahren (bis zum 30.09.2030) eine Anerkennung ausgesprochen werden, wenn der*die Antragsteller*in mindestens vier Jahre in einer entsprechenden praktischen Einrichtung tätig war und in dieser Zeit eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in diesem Bereich entsprechend Abschnitt B der WBO PP/KJP erworben hat.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier:

Antrag auf Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichung „Sozialmedizin“ (Übergangsvorschrift)

in Bearbeitung

In Bearbeitung.

in Bearbeitung

in Bearbeitung

in Bearbeitung