Dokumente und Formulare

Weiterbildung für Psychotherapeut*innen

Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Fachpsychotherapeut*innen und Fachärzt*innen können einen Antrag auf Feststellung der Qualifikation als Supervisor*in und/oder Selbsterfahrungsleiter*in stellen. Diese vorgeprüften Personen können dann von Weiterbildungsbefugten an zugelassene Weiterbildungsstätten hinzugezogen werden (Hinzuziehung ist durch die Weiterbildungsbefugten zu beantragen).

Bitte beachten Sie die Hinweise für den Nachweis von Qualifikationen und Tätigkeitszeiten!

Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

in Bearbeitung

Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (WBO PP/KJP) zum 1. Oktober 2024 kann in Hamburg erstmalig die Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Spezielle Psychotherapie bei Diabetes“ bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg beantragt werden.

Da vor Einführung des Weiterbildungsbereiches Spezielle Psychotherapie bei Diabetes in Hamburg keine vergleichbaren Qualifizierungen angeboten wurden, kann auf Antrag innerhalb von sechs Jahren (bis zum 30.09.2030) eine Anerkennung ausgesprochen werden, wenn der*die Antragsteller*in mindestens vier Jahre in einer entsprechenden praktischen Einrichtung tätig war und in dieser Zeit eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in diesem Bereich entsprechend Abschnitt B der WBO PP/KJP erworben hat.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier:

Antrag auf Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichung „Spezielle Psychotherapie bei Diabetes“ (Übergangsvorschrift)

Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (WBO PP/KJP) zum 1. Oktober 2024 kann in Hamburg erstmalig die Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerzpsychotherapie“ bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg beantragt werden.

Da vor Einführung des Weiterbildungsbereiches Spezielle Schmerzpsychotherapie in Hamburg keine vergleichbaren Qualifizierungen angeboten wurden, kann auf Antrag innerhalb von sechs Jahren (bis zum 30.09.2030) eine Anerkennung ausgesprochen werden, wenn der*die Antragsteller*in mindestens vier Jahre in einer entsprechenden praktischen Einrichtung tätig war und in dieser Zeit eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in diesem Bereich entsprechend Abschnitt B der WBO PP/KJP erworben hat.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier:

Antrag auf Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichung „Spezielle Schmerzpsychotherapie“ (Übergangsvorschrift)

Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (WBO PP/KJP) zum 1. Oktober 2024 kann in Hamburg erstmalig die Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg beantragt werden.

Da vor Einführung des Weiterbildungsbereiches Sozialmedizin in Hamburg keine vergleichbaren Qualifizierungen angeboten wurden, kann auf Antrag innerhalb von sechs Jahren (bis zum 30.09.2030) eine Anerkennung ausgesprochen werden, wenn der*die Antragsteller*in mindestens vier Jahre in einer entsprechenden praktischen Einrichtung tätig war und in dieser Zeit eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in diesem Bereich entsprechend Abschnitt B der WBO PP/KJP erworben hat.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier:

Antrag auf Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichung „Sozialmedizin“ (Übergangsvorschrift)

in Bearbeitung

In Bearbeitung.

in Bearbeitung

in Bearbeitung

in Bearbeitung