Durch eine Weiterbildung können Psychologische Psychotherapeut*innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden. Die Weiterbildung erstreckt sich je nach Bereich über einen längeren Zeitraum. Bisher wurden in der Psychotherapeutenkammer Hamburg drei Weiterbildungsbereiche geschaffen:
- Neuropsychologische Therapie / Klinische Neuropsychologie
- Spezielle Psychotherapie bei Diabetes
- Spezielle Schmerzpsychotherapie
- Sozialmedizin
- Analytische Psychotherapie
- Gesprächspsychotherapie
- Systemische Therapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von zur Weiterbildung befugten, im jeweiligen Bereich erfahrenen PP und KJP. Mit dem Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, die zum Führen einer ankündigungsfähigen Zusatzbezeichnung berechtigen.
Die Einzelheiten zur Erlangung der jeweiligen Zusatzbezeichnung entnehmen Sie bitte unserer Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (gültig ab 01.10.2024).