Studierende, die nach dem 31. August 2020 ein Studium aufgenommen haben, absolvieren den konsekutiven Studiengang Bachelor „Psychologie“ (polyvalent, drei Jahre) und Master „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (zwei Jahre) und legen anschließend die Approbationsprüfung ab.
Nach dem Erhalt der Approbation als Psychotherapeut*in besteht die Möglichkeit, an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte innerhalb von fünf Jahren die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin*zum Fachpsychotherapeuten zu absolvieren. Die Weiterbildung ist die Voraussetzung, um z.B. mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Im Rahmen der Weiterbildung kann die Qualifikation in folgenden Gebieten erworben werden:
- Fachpsychotherapeut*in für Erwachsene
- Fachpsychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche
- Fachpsychotherapeut*in für Neuropsychologische Psychotherapie (Behandlung von Hirnverletzungen und -erkrankungen)
Im Rahmen von Bereichsweiterbildungen besteht die Möglichkeit, nach der Anerkennung als Fachpsychotherapeut*in weitere Qualifikationen zu erwerben.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden FAQs.