Mit Wirkung zum 1. September 2020 trat das Gesetz zur Reform der Psychotherapeut*innenausbildung in Kraft. Damit verbunden sind grundsätzliche Änderungen auf dem Weg zur staatlichen Anerkennung als Psychotherapeut*in und zur sozialrechtlichen Zulassung als Fachpsychotherapeut*in. Wer künftig in eigener Praxis für gesetzlich Krankenversicherte oder in einem Krankenhaus eigenverantwortlich als Psychotherapeut*in arbeiten möchte, muss dafür zunächst ein speziell ausgerichtetes Studium abschließen und danach eine fünfjährige Weiterbildung absolvieren.
Die bisherige postgraduale Ausbildung als Psychologische*r Psychotherapeut*in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in ist im Rahmen einer Übergangsfrist noch bis 2032 (in Härtefällen bis 2035) möglich.
Sie finden auf diesen Seiten Informationen zu beiden Zugangswegen.