Ausbildung Psychologische*r Psychotherapeut*in und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in

Studierende, die bis zum 31. August 2020 ein Studium abgeschlossen oder begonnen haben, sind berechtigt, eine Ausbildung als Psychologische*r Psychotherapeut*in (PP) bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (KJP) zu absolvieren. Informationen zur Ausbildung nach „altem Recht“ finden Sie unter den folgenden FAQs.

FAQ

Allgemeines

Aufgrund der Reform des Psychotherapeutengesetzes sind diese Ausbildungen nur noch möglich, wenn das Studium in den folgenden Studiengängen vor dem 1. September 2020 abgeschlossen oder begonnen wurde.

Psychologische*r Psychotherapeut*in: Diplom- bzw. Masterabschluss in Psychologie. Diese Abschlüsse müssen an einer Universität oder einer gleichstehenden Hochschule erworben worden sein und die „Klinische Psychologie“ einschließen.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in: Diplom- oder Masterabschlüsse in den Studiengängen Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik bzw. Erziehungs- oder Bildungswissenschaften oder Soziale Arbeit.

Nähere Informationen zur Weiterbildung als Fachpsychotherapeut*in finden Sie unter FAQ Fachpsychotherapeut*in.

Das PiA Netz Hamburg ist ein Zusammenschluss aktiver PiA, die sich für eine Verbesserung der Ausbildungsbedingungen einsetzen.

Die AG Psychotherapeut/innen in Ausbildung (PiA) der Gewerkschaft ver.di kümmert sich um die rechtliche und gesellschaftliche Verankerung des Berufs Psychotherapeut*in und der entsprechenden Ausbildung.

Dr. Paul Maximilian Kaiser ist PiA-Sprecher der Psychotherapeutenkammer Hamburg und ist in dieser Rolle Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung.

Aufbau und Struktur

Die postgraduale Ausbildung erfolgt an staatlich erkannten, privatwirtschaftlichen Ausbildungsinstituten. Die Ausbildung umfasst 4.200 Stunden und dauert mindestens drei Jahre (Vollzeit) bzw. fünf Jahre (Teilzeit). Während dieser Zeit sind mind. 600 Stunden theoretische Ausbildung und 600 Stunden praktische Ausbildung, mind. 150 Stunden Supervision, und mind. 120 Stunden Selbsterfahrung zu absolvieren. Hinzu kommen 1.800 Stunden praktische Tätigkeit (1,5 Jahre), von denen 1.200 Stunden in einer psychiatrischen Klinik und 600 Stunden in einer Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung erbracht werden müssen.

Im Rahmen der Ausbildung findet eine Vertiefung in einem oder mehreren der folgenden wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren statt

  • Verhaltenstherapie (VT)
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)
  • Analytische Psychotherapie (AP)
  • Systemische Therapie (ST)

Den Abschluss der Ausbildung bildet die staatliche Prüfung (schriftlich und mündlich), nach deren Bestehen die Approbation erteilt wird. Die Approbation stellt die Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde im Sinne des Psychotherapeutengesetzes dar. Sie beinhaltet außerdem die Pflicht zur Mitgliedschaft bei einer Psychotherapeutenkammer.

Nähere Informationen zur Prüfung und der Approbationserteilung erhalten Sie beim Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA). Das LPA für Heilberufe ist Ansprechpartner*in für die Ausbildung, die staatlich Prüfung und die Approbationserteilung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen.

Die Ausbildung erfolgt an einem staatlich anerkannten, privatwirtschaftlichen Ausbildungsinstitut. Anerkannte Ausbildungsinstitute in Hamburg finden Sie hier.