Studierende, die nach dem 31. August 2020 ein Studium aufgenommen haben, absolvieren den konsekutiven Studiengang Bachelor „Psychologie“ (polyvalent, drei Jahre) sowie den Master „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (zwei Jahre) und legen anschließend die Approbationsprüfung ab.
Danach besteht die Möglichkeit, an zugelassenen Weiterbildungsstätten innerhalb von fünf Jahren die Weiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeuten*Fachpsychotherapeutin zu absolvieren. Die Weiterbildung ist die Voraussetzung, um u.a. mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Im Rahmen der Weiterbildung kann die Qualifikation in folgenden Gebieten erworben werden:
- Fachpsychotherapeut*in für Erwachsene
- Fachpsychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche
- Fachpsychotherapeut*in für Neuropsychologische Psychotherapie (Behandlung von Hirnverletzungen und -erkrankungen entsprechend Kapitel F0 ICD 10)
Im Rahmen von Bereichsweiterbildungen besteht die Möglichkeit, nach der Anerkennung als Fachpsychotherapeut*in weitere Qualifikationen zu erwerben.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden FAQs.