Die Psychotherapeutenkammer Hamburg: Ihre Gründung und ihre Aufgaben

Alle Psychologischen Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen in Hamburg sind Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Hamburg. Diese Pflichtmitgliedschaft wurde im Hamburgischen Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH) festgelegt.

Die Bundesländer übertragen den Kammern Aufgaben in Selbstverwaltung, die ohne Kammern (als Körperschaften öffentlichen Rechts) dem Staat vorbehalten wären. Mit dieser Konstruktion verbinden sich Pflichten, aber es werden auch große Gestaltungsmöglichkeiten der eigenen Interessen eines freien Berufes ermöglicht.

Unsere Kammer wurde 2001 gegründet und war somit Kammer der neuen Heilberufe Psychologische Psychotherapeut*in und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in. Mit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 war dieser Prozess möglich geworden. Durch die Reform der Psychotherapeutenausbildung 2019 erlangen zukünftige Kolleg*innen nach einem Studium die Approbation und werden zunächst Psychotherapeut*in und nach einer Weiterbildung Fachpsychotherapeut*in heißen. Die Weiterbildung wird ähnlich wie heute in einem der vier wissenschaftlich und sozialrechtlich anerkannten Psychotherapieverfahren und einem der zwei Gebiete (Kinder- und Jugendliche oder Erwachsene) ausbilden.

Genauere Informationen zur Struktur unserer Kammer finden Sie in der Hauptsatzung.

Selbstverwaltung bedeutet, dass die Delegiertenversammlung, die alle vier Jahre in der Kammerwahl gewählt werden, die ehrenamtlichen Vertreter*innen im Kammervorstand und in den Ausschüssen der Psychotherapeutenkammer Hamburg sowie die Delegierten im deutschen Psychotherapeutentag wählt. Die Delegiertenversammlung kommt in der Regel vier Mal jährlich zusammen. Die Delegiertenversammlung stimmt über die Regeln der Hamburger Kammer ab: die Satzung und Ordnungen. Da dabei immer auch die rechtlichen Vorgaben durch das Hamburgischen Kammergesetz für die Heilberufe sowie die verschiedenen Bundesgesetze zu berücksichtigen sind, steht der Vorstand im Austausch mit dem Justiziar sowie unserer Aufsichtsbehörde, der Behörde für Arbeit, Gesundheit Soziales, Familie und Integration.

Die Aufgaben der Kammer sind u.a.:

  • Die Kammer überwacht die von ihren Mitgliedern gemäß § 27 HmbKGH und gemäß der Berufsordnung zu erfüllenden Berufspflichten.
  • Sie ist um die Erhaltung und Entwicklung des hohen Qualifikationsniveaus der Berufsausübung der Kammermitglieder bemüht. Sie gestaltet und regelt Qualifikationssicherungsmaßnahmen, die Qualitätssicherung sowie die Fort- und Weiterbildung der Mitglieder. Sie kann Zusatzqualifikationen organisieren und bescheinigen.
  • Sie fördert die Kooperation zwischen Kammermitgliedern und Angehöriger anderer Heilberufe.
  • Sie kann zusammen mit anderen Heilberufskammern einen Beirat zur gemeinsamen Erörterung der berufsübergreifenden Angelegenheiten bilden, insbesondere im Bereich der Fort- und Weiterbildung.
  • Sie wirkt auf ein gedeihliches berufliches Verhältnis der Kammermitglieder untereinander hin. Sie schlichtet Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern sowie zwischen Kammermitgliedern und Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind.
  • Auf Verlangen der zuständigen Behörden und Gerichte erstattet die Kammer in allen den Beruf und das Fachgebiet der Kammermitglieder betreffenden Fragen Fachgutachten und benennt Sachverständige. (…)
  • Sie wirkt auf eine angemessene und ausreichende psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung hin und unterstützt Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation.
  • Sie fördert Forschung und Innovation in der Psychotherapie sowie deren Weiterentwicklung auf wissenschaftlicher Grundlage mit dem Ziel der Verbesserung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung.
  • Sie fördert die Zusammenarbeit der Kammermitglieder mit Patientenvertretungen und Selbsthilfereinrichtungen.

Weitere Tätigkeiten der Kammer sind u.a.:

  • Die Kammer geht Beschwerden über Kammermitglieder nach, die von  Patient*innen oder Mitgliedern an die Kammer herangetragen werden. Liegen Verstöße gegen die Berufspflichten vor, kann die Kammer Rügen mit Geldbußen verhängen oder – bei schwerwiegenden Verstößen – ein berufsgerichtliches Verfahren beantragen. Für die Behandlung dieser Probleme wurde der Beschwerde und Schlichtungsausschuss geschaffen.
  • Der Kammervorstand bringt sich durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen ein und vertritt darüber die Interessen der Mitglieder. In Gespräche mit verschiedenen Interessensvertreter*innen in der Gesundheitspolitik werden die Anliegen des Berufsstandes eingebracht.
  • In verschiedenen Gremien der Bundespsychotherapeutenkammer werden politische Entwicklungen diskutiert und gemeinsame Strategien entwickelt.
  • Die Geschäftsstelle steht im ständigen Austausch mit den Vorstandsmitgliedern, denn auch die Verwaltung der Kammer muss organisiert werden.

Über die Arbeit der Psychotherapeutenkammer Hamburg berichten wir auf der Homepage, in Infomails, im Newsletter und auf den Hamburger Seiten im Psychotherapeutenjournal.