Die Psychotherapeutenkammer Hamburg hat die gesetzliche Aufgabe, die Fortbildung der Kammermitglieder zu gestalten und zu fördern. Ihre Kammermitglieder, also die Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben die gesetzliche Pflicht, sich fortzubilden. Die Rahmenbedingungen dafür werden durch die geltende Fortbildungsordnung geregelt, die vom Fort- und Weiterbildungsausschuss der PTK Hamburg erarbeitet und von der Delegiertenversammlung verabschiedet wurde.
Darüber hinaus obliegen dem Fort- und Weiterbildungsausschuss folgende Aufgaben.:
- Der Fort- und Weiterbildungsausschuss bearbeitet die aktuellen Akkreditierungsanträge von Fortbildungsanbietern. Anträge auf Akkreditierung von Veranstaltungen und Intervisionsgruppen sowie auf Akkreditierung als Supervisor/inn/en können entweder direkt über die online-Akkreditierung auf der Homepage oder über die zum download bereitgestellte PDF-Formulare gestellt werden.
- Der Fort- und Weiterbildungsausschuss berät den Vorstand in allen Angelegenheiten der psychotherapeutischen Fort- und Weiterbildung. Dabei werden auch längerfristige Entwicklungen im Bereich psychotherapeutischer Methoden und Verfahren beobachtet, diskutiert und bewertet.
- Der Fort- und Weiterbildungsausschuss berät über Weiterbildungsanträge. Nähres hierzu regelt die Weiterbildungsordnung
Alle Informationen zur Fort- und Weiterbildung sowie alle Formulare zum Download erhalten Sie auf der Seite Fortbildung & Akkreditierung