Die Jahresrechnung ist durch den von der Delegiertenversammlung gewählten Rechnungs-prüfungsausschuss zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss soll aus mindestens drei Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern bestehen. Die Prüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze und insbesondere darauf, ob
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- der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
- die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind und die Haushaltsrechnung sowie die Nachweise über das Vermögen und die Schulden ordnungsgemäß aufgestellt sind,
sowie - wirtschaftlich und sparsam verfahren wurde.
Näheres regelt die Haushalts- und Kassenordnung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus folgenden Personen:
– wissensch. Oberrätin BSB Uta Burdach-Liedtke
– Dipl.-Psych. Jörn Koltermann
– Dipl.-Psych. Ricarda Müller
Stellvertreter/innen
– Katharina van Bronswijk
– Dipl.-Psych. Ute Rutter
– Dr. Robert Scharfenort