ENTGELTSYSTEM SOLL LEISTUNGSGERECHT UND TRANSPARENT SEIN
Die Bundesregierung hält grundsätzlich weiter daran fest, dass das neue Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Kliniken leistungsgerecht und transparent sein soll. Mit diesen Zielen sei zwar grundsätzlich auch ein Budgetsystem vereinbar. Allerdings fehle in dem von der Plattform Entgelt vorgelegten Alternativkonzept ein geregeltes Verfahren für einen bundesweiten Krankenhausvergleich und ein Abrechnungsinstrument, um dies sicherzustellen. Für die gesetzliche Umsetzung sei ein Operationalisierungsgrad erforderlich, „der kurzfristig umsetzbar ist“, mahnt die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drucksache 18/7281).
Aus Sicht der Bundesregierung könne auf eine aussagekräftige Dokumentation der Leistungen nicht verzichtet werden, um eine stärker leistungsorientierte und gerechte Vergütung zu erreichen. Von den Fachverbänden fordert sie daher, sich an der Entwicklung aussagekräftiger Leistungsbeschreibungen für den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) zu beteiligen und sich bei der Suche nach geeigneten Kostentrennern einzubringen.
Die Bundesregierung erläutert auch, welche „Empfehlungen“ sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für die Personalausstattung der stationären Einrichtungen für psychisch kranke Menschen erwartet. Der Begriff sei nach der Gesetzesbegründung im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs zu verstehen. Ziel sei ein Korridor für die sachgerechte Ausstattung einer Klinik mit therapeutischem Personal. Dabei solle ein Spielraum bestehen, mit dem die besonderen Gegebenheiten des einzelnen Krankenhauses und der dort behandelten Patienten berücksichtigt werden können. Die BPtK fordert, dass sich die Mindestanforderungen an der Personalausstattung orientieren, die für eine leitlinienorientierte Versorgung notwendig ist. Zudem müsse die Erfüllung der Anforderungen transparent und überprüfbar werden.
Der Gesetzgeber hat dem G-BA, der mit der Erarbeitung der Personalstandards beauftragt ist, eine Frist bis zum 1. Januar 2017 eingeräumt. Die Bundesregierung hat die Erwartung, dass der gesetzliche Auftrag fristgerecht erfüllt wird. Nach geltendem Recht ist ab dem Jahr 2017 die Anwendung des neuen Entgeltsystems für alle psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen verpflichtend. Bereits Ende 2015 wurden 47 Prozent aller behandelten Patienten in den Kliniken nach der PEPP-Systematik abgerechnet, Tendenz steigend. Bundesgesundheitsminister Gröhe hatte 2014 einen strukturierten Dialog angestoßen, um das PEPP-System und mögliche Alternativen zu diskutieren. Die nächste Sitzung im strukturierten Dialog ist für das erste Quartal 2016 vorgesehen.
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Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN