Neustart Interner Mitgliederbereich

Liebe Kammermitglieder,

der neuen Interne Mitgliederbereich ist seit Donnerstag 20.01.2022 online. Bitte beachten Sie, dass beim ersten Login ein eigenes sicheres Passwort (Groß-, Kleinbuchstabe und Zahl) vergeben werden muss. Webseiten bitte angeben im Format https://www. ….

Ihre vergangenen Eintragungen der Fortbildungen inkl. der Fortbildungspunkte auf dem alten Portal werden nach und nach bis Mitte/Ende Februar in den neuen Internen Mitgliederbereich übertragen und gehen nicht verloren.

Sollte es trotz ausführlicher Erprobung des neuen Internen Mitgliederbereiches zu Fehlern kommen, so bitten wir dies zu entschuldigen und uns diese bitte an info@ptk-hamburg.de zurück zu melden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Psychotherapeutenkammer Hamburg

 

Präsentation der Informationsveranstaltung zur neuen Berufsordnung vom 01.12.21

Hier finden Sie die Präsentation der Informationsveranstaltung zur neuen Berufsordnung vom 01.12.2021

2021-01-12 PTK HH Neue Berufsordnung final

Präsentation der Info-Veranstaltung zur neuen Fortbildungsordnung vom 27.09.2021

Hier finden Sie die Präsentation der Informationsveranstaltung zur neuen Fortbildungsordnung vom 27.09.2021

Neue Hamburger FBO_Infoveranstaltung

Online-Veranstaltung „Die psychotherapeutischen Heilberufe in Institutionen“ (PP, KJP und PiA)

Anmeldung bis zum 10. Mai 2021 ist notwendig, da wir aus organisatorischen und technischen Gründen die Teilnehmer*innenzahl auf 50 Personen begrenzen müssen. Die Teilnehmer*innen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen berücksichtigt.

Zugehörige Dateien:
18.05.21_Angestellten-Veranstaltung_PTKHH_ver.di_Einlad.pdf Download (60 kb)

Veröffentlichung des Entwurfes der Fortbildungsordnung

Veröffentlichung des Entwurfs der neuen Fortbildungsordnung gemäß § 6 Hamburgisches Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz

Entwurfsversion der neuen Fortbildungsordnung für die Website gemäß § 6 Verhältnismäßigkeitsgesetz.pdf
Download (264 kb)

Bundesregierung: Alternativen zum PEPP bisher nicht umsetzbar

ENTGELTSYSTEM SOLL LEISTUNGSGERECHT UND TRANSPARENT SEIN

Die Bundesregierung hält grundsätzlich weiter daran fest, dass das neue Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Kliniken leistungsgerecht und transparent sein soll. Mit diesen Zielen sei zwar grundsätzlich auch ein Budgetsystem vereinbar. Allerdings fehle in dem von der Plattform Entgelt vorgelegten Alternativkonzept ein geregeltes Verfahren für einen bundesweiten Krankenhausvergleich und ein Abrechnungsinstrument, um dies sicherzustellen. Für die gesetzliche Umsetzung sei ein Operationalisierungsgrad erforderlich, „der kurzfristig umsetzbar ist“, mahnt die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drucksache 18/7281).

Aus Sicht der Bundesregierung könne auf eine aussagekräftige Dokumentation der Leistungen nicht verzichtet werden, um eine stärker leistungsorientierte und gerechte Vergütung zu erreichen. Von den Fachverbänden fordert sie daher, sich an der Entwicklung aussagekräftiger Leistungsbeschreibungen für den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) zu beteiligen und sich bei der Suche nach geeigneten Kostentrennern einzubringen.

Die Bundesregierung erläutert auch, welche „Empfehlungen“ sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für die Personalausstattung der stationären Einrichtungen für psychisch kranke Menschen erwartet. Der Begriff sei nach der Gesetzesbegründung im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs zu verstehen. Ziel sei ein Korridor für die sachgerechte Ausstattung einer Klinik mit therapeutischem Personal. Dabei solle ein Spielraum bestehen, mit dem die besonderen Gegebenheiten des einzelnen Krankenhauses und der dort behandelten Patienten berücksichtigt werden können. Die BPtK fordert, dass sich die Mindestanforderungen an der Personalausstattung orientieren, die für eine leitlinienorientierte Versorgung notwendig ist. Zudem müsse die Erfüllung der Anforderungen transparent und überprüfbar werden.

Der Gesetzgeber hat dem G-BA, der mit der Erarbeitung der Personalstandards beauftragt ist, eine Frist bis zum 1. Januar 2017 eingeräumt. Die Bundesregierung hat die Erwartung, dass der gesetzliche Auftrag fristgerecht erfüllt wird. Nach geltendem Recht ist ab dem Jahr 2017 die Anwendung des neuen Entgeltsystems für alle psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen verpflichtend. Bereits Ende 2015 wurden 47 Prozent aller behandelten Patienten in den Kliniken nach der PEPP-Systematik abgerechnet, Tendenz steigend. Bundesgesundheitsminister Gröhe hatte 2014 einen strukturierten Dialog angestoßen, um das PEPP-System und mögliche Alternativen zu diskutieren. Die nächste Sitzung im strukturierten Dialog ist für das erste Quartal 2016 vorgesehen.

Links

Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Veröffentlichung des Entwurfes der Berufsordnung

Veröffentlichung des Entwurfes der neuen Berufsordnung gemäß § 6 Hamburgisches Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz

Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg

Corona-Virus

HINWEISE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM CORONA-VIRUS

Aus aktuellem Anlass weist die Psychotherapeutenkammer Hamburg ihre Mitglieder im Zusammenhang mit dem Corona-Virus auf folgende Webseiten hin:
BGV: www.hamburg.de/coronavirus/
KVHH: www.kvhh.net/kvhh
Robert Koch-Institut: www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
Psychotherapeutenkammer NRW: www.ptk-nrw.de/de/aktuelles/nachrichten-2020/detail/article/neuartiges-coronavirus-in-deutschland-aktuelle-informationen-und-risikobewertung.html