Gemeinsam für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

Gemeinsam für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz
Psychotherapeutenkammer Hamburg zur Woche der Seelischen Gesundheit

Hamburg, 10. Oktober 204. Unter dem Motto „Hand in Hand für seelische Gesundheit am Arbeitsplatz“ findet die diesjährige Woche der Seelischen Gesundheit bundesweit vom 10. bis 20. Oktober 2024 statt. Sie wird vom Aktionsbündnis Seelische Gesundheit koordiniert und steht unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach.

„Es gibt einen starken Zusammenhang zwischen Berufstätigkeit und Gesundheit. Ein Arbeitsplatz, der die psychische Gesundheit erhält und fördert, ist für ein zufriedenes Berufs- und Privatleben von großer Bedeutung“, betont Heike Peper, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hamburg.

Aktuelle Zahlen aus dem DAK-Psychreport belegen, dass die Fehltage von Arbeitnehmer*innen in den vergangenen zehn Jahren aufgrund psychischer Erkrankungen wie Depressionen, Belastungsreaktionen und Ängsten um 52 Prozent gestiegen sind. Nach Erkrankungen des Atmungssystems und des Muskel-Skelett-Systems sind sie laut Report der dritthäufigste Grund für Krankschreibungen. Gleichzeitig sind psychische Erkrankungen inzwischen eine der häufigsten Ursachen für eine Frühverrentung, was gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen mit sich bringt.

Hamburg ist nach Studien-Ergebnissen der AOK sogar Deutschlands Hauptstadt der Depressionen. Die Zahl der Betroffenen steigt seit 2017 an und hat im Jahr 2022 mit 227.000 diagnostizierten Patient*innen einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Das zeigt der Gesundheitsatlas 2024 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK.

Die Ursachen für psychische Erkrankungen sind vielfältig und individuell. U.a. aktuelle gesamtgesellschaftliche Problemlagen, wie beispielsweise die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, die Klimakatastrophe und globale Konflikte oder Kriege, belasten viele Menschen derzeit.

Am Arbeitsplatz können psychische Probleme aufgrund eines hohes Arbeitspensums, Termin- und Zeitdrucks, Konflikten mit Kolleg*innen oder der Führungskraft entstehen. Umso wichtiger ist vorbeugendes, psychisches Gesundheitsmanagement. Die Psychotherapeutenkammer Hamburg appelliert daher, am Arbeitsplatz Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung vorzunehmen. „Eine psychische Gefährdungsbeurteilung ist eine Maßnahme, die über das Arbeitsschutzgesetz gesetzlich verankert ist. Arbeitgeber*innen müssen dafür sorgen, dass für jeden Arbeitsplatz die möglichen psychischen – und körperlichen – Belastungen erkannt und dokumentiert werden. Außerdem sind sie verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der (psychischen) Gesundheit einzuleiten und umzusetzen“, so Heike Peper.

Ein erfolgreiches Stressmanagement kann zudem bei der Prävention von psychischen Leiden helfen, indem Stresssignale rechtzeitig erkannt und Maßnahmen der Selbstfürsorge ergriffen werden. Dazu gehören beispielsweise Pausen und Entspannungsmethoden, aber auch Bewegung und soziale Kontakte sind nicht zu unterschätzen. Bei dauerhaft auftretenden Warnzeichen, beispielsweise einem „Nicht-Abschalten-Können“ in der Freizeit, Gedankenspiralen oder psychosomatischen Beschwerden, sollten diese unbedingt ernstgenommen und psychotherapeutische Unterstützung in Erwägung gezogen werden.

„Leider ist die Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz auch in Hamburg immer noch unzumutbar lang. Psychisch kranke Menschen brauchen aber schnell Hilfe, um eine Verschlimmerung oder Chronifizierung ihrer Symptome zu verhindern“ erläutert Peper. Um die psychotherapeutische Versorgungssituation zu verbessern, fordert die Psychotherapeutenkammer Hamburg gemeinsam mit den anderen Landespsychotherapeutenkammern daher seit Jahren, die veraltete Bedarfsplanungsrichtlinie zu reformieren, um mehr Kassensitze für ambulante Psychotherapie zu schaffen. Zum anderen sollten aber auch mehr Mittel in der Arbeitswelt, wie auch in den anderen Lebensbereichen, für präventive, die psychische Gesundheit fördernde Maßnahmen eingesetzt werden.

 

Weiterführende Links:

 

Hilfe finden:

  • Psychotherapiepraxen sind im Suchportal der Psychotherapeutenkammer zu finden: https://psych-info.de/.
  • Das Hamburgische Krisentelefon ist unter 040-428 11 3000 erreichbar und bietet telefonische Beratung und Unterstützung in psychischen Krisen an.
  • Betroffene und Angehörige finden auf der Website der Psychotherapeutenkammer Hamburg hilfreiche Informationen.
  • Auf dieser Internetseite der Stadt Hamburg gibt es eine Übersicht über Rat und Hilfe bei psychischen Problemen.
  • Im Ratgeber Wege zur Psychotherapie der Bundespsychotherapeutenkammer finden Hilfesuchende Antworten auf viele Fragen.
  • Besteht Gefahr für ein Leben, rufen Sie die Notfallnummer 112.

 

Über die Psychotherapeutenkammer Hamburg:

Der Psychotherapeutenkammer Hamburg gehören als Heilberufekammer und Körperschaft des öffentlichen Rechts zurzeit rund 2.900 Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie Psychotherapeut*innen an. Die Psychotherapeutenkammer Hamburg ist deren demokratische, auf Selbstverwaltung beruhende Interessenvertretung.

Neue Abrechnungsempfehlungen für Beihilfeberechtigte – nun auch in Hamburg gültig

Der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist es gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern gelungen, Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte zu vereinbaren. Diese sind am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.

Da die Verhandlungsführer*innen der Beihilfeträger damals kein Mandat von den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein erhalten hatten, war unklar, ob auch die Hamburger Beihilfe die Empfehlungen umsetzen würde.

Die Psychotherapeutenkammer Hamburg hatte sich deshalb umgehend nach Bekanntwerden der Nachricht mit der zuständigen Stelle der Stadt Hamburg in Verbindung gesetzt. Mittlerweile erhielten wir die erfreuliche Nachricht, dass auch die Freie und Hansestadt Hamburg als Beihilfeträger die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen bei der Prüfung von Anträgen auf Beihilfe für psychotherapeutische Leistungen zugrunde legen wird. Dies gilt rückwirkend für alle ab 1. Juli 2024 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen.

Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von BPtK, BÄK, PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern sowie eine Übersicht zu den neuen Analogleistungen sind als Download auf der BPtK-Webseite verfügbar.

Mit diesen Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Psychotherapie mit Privatversicherten und Beihilfeberechtigten schon vor der Verabschiedung einer neuen GOÄ bzw. GOP, die leider immer noch auf sich warten lässt, verbessert.

Pressemitteilung: Bürokratischen Ballast abwerfen, sinnvolle digitale Lösungen stärken

Politischer Sommerabend der Heilberufekammern: Bürokratischen Ballast abwerfen, sinnvolle digitale Lösungen stärken

Hamburg, 28. August 2024. Bürokratische Lasten und die Frage, wie digitale Lösungen zu mehr Zeit für Patientinnen und Patienten beitragen können, standen im Zentrum des dritten politischen Sommerabends der Hamburger Heilberufekammern. Rund 80 Gäste aus dem Gesundheitswesen, der Politik, den Behörden und den Medien kamen am letzten Tag der Hamburger Sommerferien im Hafen-Klub zusammen. Der politische Sommerabend wurde gemeinsam von Apothekerkammer, Ärztekammer, Psychotherapeutenkammer, Tierärztekammer und Zahnärztekammer ausgerichtet. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren auch Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer und Gesundheits-Staatsrat Tim Angerer.

Dr. Susanne Elsner, Präsidentin der Tierärztekammer Hamburg, unterstrich in ihrer Begrüßung, dass übermäßige Bürokratie schon heute der Patientenversorgung schade: „Wir brauchen mehr Zeit für unsere eigentlichen Berufsaufgaben und weniger Bürokratie. Wir brauchen jedoch auch Rechtsgrundlagen für die Digitalisierung insbesondere für KI – ansonsten ist es wie Autofahren ohne Straßenverkehrsordnung!“, so Dr. Elsner.

Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer dankte den Kammern für ihre Arbeit und ihr Engagement. „Digitalisierung soll Versorgungsprozesse verbessern und die Arbeit der Gesundheitsfachkräfte vereinfachen. In Hamburg haben wir schon früh begonnen, Digitalisierung gemeinsam zu gestalten, und setzen diesen Prozess gemeinsam mit dem Umland in der Telematikinfrastruktur-Modellregion fort. Ich sehe allerdings auch, dass Digitalisierung eine Herausforderung darstellt, nicht zuletzt aufgrund eines erhöhten Beratungsbedarfs von Patientinnen und Patienten und wenn Technik nicht störungsfrei zur Verfügung steht. Hier müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen, um die großen Potenziale der Digitalisierung zu nutzen und auszubauen.“

Dr. Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg, plädierte in seinem Statement dafür, das Gesundheitswesen von überflüssiger Bürokratie zu befreien. „Umfragen aus dem stationären und dem ambulanten Sektor zeigen, wie sehr die Kolleginnen und Kollegen durch Dokumentation und Bürokratie belastet sind. Das summiert sich inzwischen auf mehrere Stunden pro Arbeitstag. Wir müssen über die Einbindung neuer Fachberufe, über kluge, funktionierende digitale Lösungen und eine stringente Weiterentwicklung der Patientensteuerung wieder zeitliche Ressourcen schaffen, die uns im Alltag für die reale Versorgung von Patientinnen und Patienten fehlt. Überbordende und redundante Kontrollmechanismen im Gesundheitswesen haben aber in den letzten Jahren genau diese Ressourcen unnötig verschwendet.“

Holger Gnekow, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, sagte: „Als Apothekerschaft verwenden wir, wie die anderen Heilberufe auch, einen Großteil unserer Zeit, um bürokratischen Verpflichtungen wie zum Beispiel umfangreichen Dokumentationspflichten nachzukommen. Zeit, die besser für die Versorgung der Patientinnen und Patienten genutzt werden sollte. Ziel sollte es daher bei allen künftigen Gesetzgebungen sein, einen Ausgleich zu finden zwischen der notwendigen Bürokratie und der Stärkung der Patientenversorgung in einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung.“

Heike Peper, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer, ergänzte für ihre Profession: „Die Nachfrage nach Psychotherapie ist hoch, die Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz sind oft lang. Wir sollten alles daransetzen, den bürokratischen Aufwand in den Kliniken und Praxen zu verringern, so dass die Arbeitszeit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für die Behandlung psychisch erkrankter Menschen zur Verfügung steht.“

Für die Zahnärztekammer hielt Präsident Konstantin von Laffert fest: „In Zeiten des Personalmangels in den Praxen sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die täglich die Versorgung sichern, durch unzählige Vorschriften und Gesetze gebunden, die im Alltag Stress, Unzufriedenheit mit dem Beruf und manchmal sogar Wut erzeugen. Wir leiden unter massivem Bürokratieaufbau. Wenn nichts passiert, wird die Patientenversorgung aus diesem Grunde irgendwann nicht mehr funktionieren und nur noch zentral gesteuerte renditeorientierte Investoren werden die Zahnmedizin zur Vermehrung ihres Kapitals nutzen. Eine solche Zahnmedizin wollen wir nicht! Politik muss endlich reagieren und die Bürokratie spürbar abbauen!“

Wie Digitalisierung helfen kann, den bürokratischen Aufwand in den Heilberufen zu verringern, zeigten Julia Nolting und Johannes Ritter von der TI-Modellregion Hamburg. Dort erproben Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie andere Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen neue Anwendungen vor deren Markteinführung und geben Rückmeldungen an die Gematik und Produktanbieter, an welchen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht. So konnte das eRezept vor der Einführung Anfang 2024 an entscheidenden Stellen nachgebessert werden.

BPtK teilt Kritik des Bundesrates am GVSG

Auch der Bundesrat warnt vor unzureichender Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK) Auch der Bundesrat warnt davor, dass die vorliegenden Regelungsvorschläge im Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG; BR-Drs. 234/24) das Problem der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung weiterhin nicht lösen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass der Bundesrat Nachbesserungen von der Bundesregierung fordert.

„Auch der Bundesrat kommt zu dem Ergebnis, dass mit dem Entwurf des GVSG die ausreichende
Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nicht gesichert ist“, stellt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke fest. „Der Bundesrat betont zurecht, dass neben den Weiterbildungsambulanzen auch die Praxen und Kliniken relevante Weiterbildungsstätten sind, die im GVSG in keiner Weise berücksichtigt wurden, für die aber ebenfalls Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung geschaffen werden müssen.”

Der Bundesrat bittet in seiner heute verabschiedeten Stellungnahme zum Entwurf eines GVSG zu prüfen, wie eine ausreichende Finanzierung der ambulanten Weiterbildung in Weiterbildungsambulanzen und Praxen sowie in der stationären Weiterbildung sichergestellt werden kann.

Links:

Neue Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung

Seit 1996 wurden das psychotherapeutische Leistungsspektrum der derzeit gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und ihre Bewertungen nicht mehr angepasst. Nach langen Verhandlungen ist es der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein, für die die Verhandlungsführer*innen der Beihilfeträger kein Mandat hatten*) gelungen, Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtige zu vereinbaren, die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten sind.

Mit diesen Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Psychotherapie mit Privatversicherten schon vor der Verabschiedung einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert.

Um die Kammermitglieder darüber zeitnah und umfassend zu informieren, bietet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Reihe von Online-Informationsveranstaltungen an, bei denen die Abrechnungsempfehlungen im Detail vorgestellt und Fragen beantwortet werden. Nähere Informationen sowie die Termine für die Informationsveranstaltungen finden Sie auf der Website der BPtK..

 

*Die Psychotherapeutenkammer Hamburg steht bereits in Kontakt mit der Beihilfe Hamburg, um eine Klärung herbeizuführen.

 

Downloads

Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen von BPtK, BÄK, PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern ab 1.Juli 2024

Übersicht Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen ab 1. Juli 2024

Pressemitteilung: Wer Hilfe sucht, muss Hilfe finden!

Anlässlich einer Mahnwache zur Suizidprävention fordert die Psychotherapeutenkammer Hamburg eine gesetzliche Verankerung der Präventionsangebote und betont die Notwendigkeit von psychotherapeutischen Angeboten für suizidgefährdete Menschen.

„Menschen in suizidalen Krisen müssen frühzeitig Hilfe und professionelle Unterstützung erhalten. Wer Hilfe sucht, muss diese auch finden. Daher ist ein niedrigschwelliger, zeitnaher Zugang zu einer psychotherapeutischen Versorgung in einer suizidalen Krise unerlässlich“, erläutert Heike Peper, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hamburg. „Um niedrigschwellige Hilfsangebote für Gefährdete sowie deren Angehörige und ihnen nahestehende Personen zu schaffen bzw. zu sichern, brauchen wir das vom Bundestag geforderte Suizidpräventionsgesetz!“

Hier zur Pressemitteilung.

Pressemitteilung: Gemeinsam für eine Gesetzesänderung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

„Psychotherapie-Weiterbildung finanzieren – jetzt!“ forderte am 6. Juni 2024 ein breites Bündnis aus Psychotherapie-Studierenden, Psychotherapeutenkammern, Psychotherapeutenverbänden, staatlich anerkannten Ausbildungsstätten, Universitäten und weiteren Interessengruppen vor dem Deutschen Bundestag. Die Bundestagsabgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), Dirk Heidenblut (SPD), Alexander Föhr (CDU), Kathrin Vogler (Die Linke) und Nezahat Baradari (SPD) unterstützten die von der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) organisierte Demonstration vor Ort. Hintergrund ist die fehlende Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Absolvent*innen der neuen Psychotherapie-Studiengänge benötigen die fünfjährige Weiterbildung, um Fachpsychotherapeut*innen zu werden.

Auch die Psychotherapeutenkammer (PTK) Hamburg setzt sich für eine Lösung ein. Kammerpräsidentin Heike Peper war gemeinsam mit etlichen Kolleg*innen in Berlin vor Ort, um an der Demonstration teilzunehmen und sich für eine gesetzliche Regelung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung stark zu machen.

Hier zur Pressemitteilung.

Pressemitteilung zur Vorstandswahl: Präsidium wiedergewählt

Auf der konstituierenden Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer wurde am 10.01.2024 der neue Vorstand für die Legislaturperiode 2024 bis 2028 gewählt. Heike Peper wurde mit großer Mehrheit als Kammerpräsidentin bestätigt. An ihrer Seite, im Amt des Vizepräsidenten, wurde ebenfalls mit hoher Zustimmung Dipl.-Psych. Torsten Michels wiedergewählt.

Hier zur Pressemitteilung.

Pressemitteilung: Umfrage bestätigt anhaltend hohe Nachfrage an Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Mit einer erneuten Umfrage hat die Psychotherapeutenkammer Hamburg ihre Mitglieder zur Situation der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie befragt, um ein aktuelles Abbild der Versorgungslage in Hamburg nach der Corona-Pandemie zu erhalten. Die Psychotherapeutenkammer Hamburg wollte wissen, wie genau sich der Alltag der praktisch tätigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen nach der Pandemie verändert hat und welche aktuellen Wünsche und Forderungen sie an die Politik richten.

Hier zur Pressemitteilung.

In einem Fact-Sheet sind die Ergebnisse der Studie zusammengefasst.

Pressemitteilung: Landeskonferenz Versorgung

Hamburg beschließt Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Die Hamburger Akteure des Gesundheitswesens haben sich in der Landeskonferenz Versorgung zur Aufgabe gemacht, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit und psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu erarbeiten, die nun umgesetzt werden. Eine gemeinsam erarbeitete Handreichung soll dabei unterstützen, einrichtungsbezogene Schutzkonzepte zu entwickeln oder fortzuschreiben.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie auf der Website der Stadt Hamburg.