Pressemitteilung: In Zeiten von Einsamkeit Verbindungen stärken

Psychotherapeutenkammer und Ärztekammer warnen vor den Folgen von Einsamkeit und veranstalten am 24. September 2025 den 7. Tag der Seelischen Gesundheit „In Zeiten von Einsamkeit Verbindungen stärken“

Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ weisen die Psychotherapeutenkammer Hamburg und die Ärztekammer Hamburg auf die zunehmende Bedeutung des Themas Einsamkeit in unserer Gesellschaft hin. In einer Zeit, in der soziale Kontakte durch digitale Medien und gesellschaftliche Veränderungen immer stärker beeinflusst werden, steigt die Zahl der Menschen, die sich einsam fühlen, deutlich an. Dabei sind alle Altersgruppen betroffen, besonders bei jungen Menschen ist der Trend steigend.

Einsamkeit kann erhebliche Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit haben. Ärztekammer und Psychotherapeutenkammer betonen die Wichtigkeit, das Thema ernst zu nehmen und frühzeitig Unterstützung anzubieten. Ihr Plädoyer: Das Thema aus der Tabuzone zu holen.

„Einsamkeit ist ein gesellschaftliches Thema, das uns alle angeht. Es ist wichtig, offen darüber zu sprechen und soziale Beziehungen zu stärken“, erklärt Heike Peper, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hamburg.

Dr. Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg, ergänzt: „Wir müssen als Gesellschaft und auch im medizinischen Bereich stärker für die gesundheitlichen Folgen sensibilisiert werden. Menschen, die sich einsam fühlen, empfinden diese Situation als belastend. Auf Dauer ruft dieses Gefühl Stress hervor, mit den entsprechenden negativen Folgen für die Gesundheit.“

PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer betont, dass Einsamkeit nicht nur ältere Menschen betrifft: „Das Einsamkeitsbarometer des Familienministeriums aus dem Jahr 2024 zeigt zum Beispiel, dass sich 14,1 Prozent der 18-29-Jährigen durch Einsamkeit belastet fühlen. Das sind mehr als bei den über 75-Jährigen, von denen 10,2 Prozent angaben, durch Einsamkeit belastet zu sein.“

Die Kammern rufen gemeinsam dazu auf, aufeinander zu achten, soziale Kontakte zu pflegen und bei Bedarf professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zudem setzen sie sich für eine verstärkte Sensibilisierung von Fachkräften im Gesundheitswesen ein, um die gesundheitlichen Risiken von Einsamkeit frühzeitig zu erkennen und betroffene Menschen gezielt zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund steht der diesjährige Tag der Seelischen Gesundheit, unter dem Motto „In Zeiten von Einsamkeit Verbindungen stärken“. Psychotherapeutenkammer und Ärztekammer laden ihre Mitglieder am Mittwoch, den 24. September 2025, zu diesem Fachtag ein, um das Thema Einsamkeit aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten und praxisbezogen zu diskutieren.

Zum Hintergrund:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ruft im Rahmen der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ vom 26. Mai bis 1. Juni 2025 dazu auf, Menschen zusammenzubringen, Begegnungen zu schaffen und über das Thema Einsamkeit zu sprechen. Die mittlerweile dritte Aktionswoche verfolgt das Ziel, zum Thema Einsamkeit zu sensibilisieren und interessierten Menschen vor Ort niedrigschwellige Angebote zum Austausch und zur Begegnung in der Gemeinschaft aufzuzeigen.

Das „Bündnis gegen Einsamkeit in Hamburg (BgEH)“, das von der Bergedorf-Bille-Stiftung koordiniert wird, hat Veranstaltungen in und rund um Hamburg gesammelt und auf seiner Webseite veröffentlicht. Hier finden Sie den Zugang zur Webseite.

Veranstaltungshinweis:
7. Tag der Seelischen Gesundheit
In Zeiten von Einsamkeit Verbindungen stärken
24. September 2025 von 10 bis 16 Uhr in der Ärztekammer Hamburg
Nähere Informationen sowie Anmeldemöglichkeit erfahren Sie auf der Website der Ärztekammer.

Gemeinsame Erklärung von BPtK und BKJPP zum ePA-Start

Schutz des Kindes bei Befüllungspflicht und bei Abrechnungsdaten sichern

Zum bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) sprechen sich die Vorstände der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und des Berufsverbands für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e.V. (BKJPP) in einer Gemeinsamen Erklärung dafür aus, das enorme Potenzial der ePA bestmöglich auszuschöpfen und gleichzeitig die Risiken zu minimieren, die sich aus Datenschutzlücken bei der ePA für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren in psychiatrischer und psychotherapeutischer Versorgung ergeben können.

Die Gemeinsame Erklärung von BPtK und BKJPP zum ePA-Start können Sie hier einsehen.

Pressemitteilung: Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und psychische Gesundheit der Bürger*innen schützen

Auf der am 19.02.2025 stattgefundenen Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Hamburg wurde eine Resolution verabschiedet, die sich für Demokratie, Menschlichkeit, Vielfalt und Respekt einsetzt. Unter dem Titel „Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und psychische Gesundheit der Bürger*innen schützen – für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen!“ machen die Delegierten darauf aufmerksam, dass Diskriminierung, Bedrohungen und Anfeindungen die psychische und physische Gesundheit der betroffenen Menschen massiv beeinträchtigen.

 

Die Resolution der Delegiertenversammlung im Wortlaut:

Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und psychische Gesundheit der Bürger*innen schützen – für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen!

Die Delegierten der Psychotherapeutenkammer Hamburg verfolgen mit großer Sorge aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen, die durch eine Zunahme von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gekennzeichnet sind, d.h. von Diskriminierung, Diffamierung und Bedrohung bis hin zu verbaler, psychischer und körperlicher Gewalt gegenüber Menschen, die gesellschaftlich marginalisierten Gruppen angehören.

Die Leipziger Autoritarismus-Studie* beschreibt diese Zunahme rassistischer, antisemitischer, antifeministischer, sexistischer und transfeindlicher Einstellungen in der Gesellschaft, deren Auswirkungen die psychische und physische Gesundheit der betroffenen Menschen massiv beeinträchtigen.

Als Angehörige eines akademischen Heilberufes achten Psychotherapeut*innen entsprechend ihres professionellen Selbstverständnisses die Würde ihrer Patient*innen, unabhängig von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, sozialer Stellung, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder politischer Überzeugung. Sie setzen sich für die Förderung der psychischen Gesundheit aller Menschen und die dafür unverzichtbaren Werte wie Demokratie und Freiheit, Menschlichkeit, Gerechtigkeit, Vielfalt und Respekt sowie den Erhalt der soziokulturellen und natürlichen Lebensgrundlagen ein.

Psychisch erkrankte Menschen benötigen Hilfe und einen niedrigschwelligen und frühzeitigen Zugang zu einer qualifizierten Behandlung. Überlegungen, ein Register zur Erfassung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zur Gewaltprävention einzuführen, sind in keiner Weise akzeptabel und zielführend, denn die Gruppe psychisch kranker Menschen ist nicht gewalttätiger als die Allgemeinbevölkerung. Vielmehr würde einer weiteren Stigmatisierung Vorschub geleistet, die Betroffene von der Inanspruchnahme einer notwendigen Behandlung abhalten könnte.

Im Gesundheitssystem bringen Psychotherapeut*innen ihre fachliche Kompetenz zum Wohle der Patient*innen ein und arbeiten kollegial und professionell mit den Angehörigen anderer Berufsgruppen zusammen. Dabei bereichern unterschiedliche Perspektiven z.B. aufgrund von ethnischer Herkunft oder sozialer Stellung, die Zusammenarbeit.

Die Delegierten der Psychotherapeutenkammer fordern: der Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen** sollte verbindlich umgesetzt werden, um allen Menschen einen gleichberechtigten und sicheren Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Es gilt zudem, die Beschäftigten im Gesundheitssystem vor Diskriminierung und Anfeindungen zu schützen und die Diversität in den Gesundheitsberufen zu fördern und zu stärken.

*Leipziger Autoritarismus Studie 2024
**Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen

FAQ zu den neuen Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Seit dem 1. Juli 2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen (GOP-Analogziffern), denen mittlerweile mit der Beitrittserklärung Schleswig-Holsteins vom 18. Dezember 2024 alle Beihilfestellen sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) zustimmen. Um Auslegungsfragen zu den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen umfassend zu klären, haben Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträger von Bund und Ländern Auslegungshinweise miteinander abgestimmt und Frequently Asked Questions (FAQ) zusammengestellt, die ab sofort auf der Website der BPtK verfügbar sind.

Die FAQ behandeln sowohl den Einsatz der neuen psychotherapeutischen Leistungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung als auch Leistungsausschlüsse bei den verschiedenen Analogleistungen und geben Hinweise zur Auslegung der einzelnen Abrechnungsempfehlungen.

Eine konkretisierende Klarstellung bezieht sich dabei auch auf die Empfehlung zur Erstellung des verfahrensspezifischen Berichts an den*die Gutachter*in (GOP-Nr. 85 analog). Hier ist bei der erstmaligen Erstellung für den Regelfall eine Begrenzung der Abrechnung auf den 3-fachen Ansatz der GOP-Nr. 85, in besonderen Fällen mit schriftlicher Begründung auf den 4-fachen Ansatz der GOP-Nr.  85 vorgesehen.

Zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird klargestellt, dass bei der psychotherapeutischen Akutbehandlung und der psychotherapeutischen Kurzzeittherapie auch die Bezugspersonenstunden über die GOP-Nr. 812 analog abgerechnet werden können und im Verhältnis von maximal 1:4 zusätzlich im Rahmen der Kurzzeittherapie beziehungsweise Akutbehandlung erbracht werden können.

 

Links

FAQs zu Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen

Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen ab 1. Juli 2024

Übersicht Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen ab 1. Juli 2024

Pressemitteilung: Gemeinsam für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

Gemeinsam für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz
Psychotherapeutenkammer Hamburg zur Woche der Seelischen Gesundheit

Hamburg, 10. Oktober 2024. Unter dem Motto „Hand in Hand für seelische Gesundheit am Arbeitsplatz“ findet die diesjährige Woche der Seelischen Gesundheit bundesweit vom 10. bis 20. Oktober 2024 statt. Sie wird vom Aktionsbündnis Seelische Gesundheit koordiniert und steht unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach.

„Es gibt einen starken Zusammenhang zwischen Berufstätigkeit und Gesundheit. Ein Arbeitsplatz, der die psychische Gesundheit erhält und fördert, ist für ein zufriedenes Berufs- und Privatleben von großer Bedeutung“, betont Heike Peper, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hamburg.

Aktuelle Zahlen aus dem DAK-Psychreport belegen, dass die Fehltage von Arbeitnehmer*innen in den vergangenen zehn Jahren aufgrund psychischer Erkrankungen wie Depressionen, Belastungsreaktionen und Ängsten um 52 Prozent gestiegen sind. Nach Erkrankungen des Atmungssystems und des Muskel-Skelett-Systems sind sie laut Report der dritthäufigste Grund für Krankschreibungen. Gleichzeitig sind psychische Erkrankungen inzwischen eine der häufigsten Ursachen für eine Frühverrentung, was gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen mit sich bringt.

Hamburg ist nach Studien-Ergebnissen der AOK sogar Deutschlands Hauptstadt der Depressionen. Die Zahl der Betroffenen steigt seit 2017 an und hat im Jahr 2022 mit 227.000 diagnostizierten Patient*innen einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Das zeigt der Gesundheitsatlas 2024 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK.

Die Ursachen für psychische Erkrankungen sind vielfältig und individuell. U.a. aktuelle gesamtgesellschaftliche Problemlagen, wie beispielsweise die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, die Klimakatastrophe und globale Konflikte oder Kriege, belasten viele Menschen derzeit.

Am Arbeitsplatz können psychische Probleme aufgrund eines hohes Arbeitspensums, Termin- und Zeitdrucks, Konflikten mit Kolleg*innen oder der Führungskraft entstehen. Umso wichtiger ist vorbeugendes, psychisches Gesundheitsmanagement. Die Psychotherapeutenkammer Hamburg appelliert daher, am Arbeitsplatz Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung vorzunehmen. „Eine psychische Gefährdungsbeurteilung ist eine Maßnahme, die über das Arbeitsschutzgesetz gesetzlich verankert ist. Arbeitgeber*innen müssen dafür sorgen, dass für jeden Arbeitsplatz die möglichen psychischen – und körperlichen – Belastungen erkannt und dokumentiert werden. Außerdem sind sie verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der (psychischen) Gesundheit einzuleiten und umzusetzen“, so Heike Peper.

Ein erfolgreiches Stressmanagement kann zudem bei der Prävention von psychischen Leiden helfen, indem Stresssignale rechtzeitig erkannt und Maßnahmen der Selbstfürsorge ergriffen werden. Dazu gehören beispielsweise Pausen und Entspannungsmethoden, aber auch Bewegung und soziale Kontakte sind nicht zu unterschätzen. Bei dauerhaft auftretenden Warnzeichen, beispielsweise einem „Nicht-Abschalten-Können“ in der Freizeit, Gedankenspiralen oder psychosomatischen Beschwerden, sollten diese unbedingt ernstgenommen und psychotherapeutische Unterstützung in Erwägung gezogen werden.

„Leider ist die Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz auch in Hamburg immer noch unzumutbar lang. Psychisch kranke Menschen brauchen aber schnell Hilfe, um eine Verschlimmerung oder Chronifizierung ihrer Symptome zu verhindern“ erläutert Peper. Um die psychotherapeutische Versorgungssituation zu verbessern, fordert die Psychotherapeutenkammer Hamburg gemeinsam mit den anderen Landespsychotherapeutenkammern daher seit Jahren, die veraltete Bedarfsplanungsrichtlinie zu reformieren, um mehr Kassensitze für ambulante Psychotherapie zu schaffen. Zum anderen sollten aber auch mehr Mittel in der Arbeitswelt, wie auch in den anderen Lebensbereichen, für präventive, die psychische Gesundheit fördernde Maßnahmen eingesetzt werden.

 

Weiterführende Links:

 

Hilfe finden:

  • Psychotherapiepraxen sind im Suchportal der Psychotherapeutenkammer zu finden: https://psych-info.de/.
  • Das Hamburgische Krisentelefon ist unter 040-428 11 3000 erreichbar und bietet telefonische Beratung und Unterstützung in psychischen Krisen an.
  • Betroffene und Angehörige finden auf der Website der Psychotherapeutenkammer Hamburg hilfreiche Informationen.
  • Auf dieser Internetseite der Stadt Hamburg gibt es eine Übersicht über Rat und Hilfe bei psychischen Problemen.
  • Im Ratgeber Wege zur Psychotherapie der Bundespsychotherapeutenkammer finden Hilfesuchende Antworten auf viele Fragen.
  • Besteht Gefahr für ein Leben, rufen Sie die Notfallnummer 112.

 

Über die Psychotherapeutenkammer Hamburg:

Der Psychotherapeutenkammer Hamburg gehören als Heilberufekammer und Körperschaft des öffentlichen Rechts zurzeit rund 2.900 Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie Psychotherapeut*innen an. Die Psychotherapeutenkammer Hamburg ist deren demokratische, auf Selbstverwaltung beruhende Interessenvertretung.

Neue Abrechnungsempfehlungen für Beihilfeberechtigte – nun auch in Hamburg gültig

Der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist es gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern gelungen, Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte zu vereinbaren. Diese sind am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.

Da die Verhandlungsführer*innen der Beihilfeträger damals kein Mandat von den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein erhalten hatten, war unklar, ob auch die Hamburger Beihilfe die Empfehlungen umsetzen würde.

Die Psychotherapeutenkammer Hamburg hatte sich deshalb umgehend nach Bekanntwerden der Nachricht mit der zuständigen Stelle der Stadt Hamburg in Verbindung gesetzt. Mittlerweile erhielten wir die erfreuliche Nachricht, dass auch die Freie und Hansestadt Hamburg als Beihilfeträger die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen bei der Prüfung von Anträgen auf Beihilfe für psychotherapeutische Leistungen zugrunde legen wird. Dies gilt rückwirkend für alle ab 1. Juli 2024 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen.

Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von BPtK, BÄK, PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern sowie eine Übersicht zu den neuen Analogleistungen sind als Download auf der BPtK-Webseite verfügbar.

Mit diesen Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Psychotherapie mit Privatversicherten und Beihilfeberechtigten schon vor der Verabschiedung einer neuen GOÄ bzw. GOP, die leider immer noch auf sich warten lässt, verbessert.

Pressemitteilung: Bürokratischen Ballast abwerfen, sinnvolle digitale Lösungen stärken

Politischer Sommerabend der Heilberufekammern: Bürokratischen Ballast abwerfen, sinnvolle digitale Lösungen stärken

Hamburg, 28. August 2024. Bürokratische Lasten und die Frage, wie digitale Lösungen zu mehr Zeit für Patientinnen und Patienten beitragen können, standen im Zentrum des dritten politischen Sommerabends der Hamburger Heilberufekammern. Rund 80 Gäste aus dem Gesundheitswesen, der Politik, den Behörden und den Medien kamen am letzten Tag der Hamburger Sommerferien im Hafen-Klub zusammen. Der politische Sommerabend wurde gemeinsam von Apothekerkammer, Ärztekammer, Psychotherapeutenkammer, Tierärztekammer und Zahnärztekammer ausgerichtet. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren auch Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer und Gesundheits-Staatsrat Tim Angerer.

Dr. Susanne Elsner, Präsidentin der Tierärztekammer Hamburg, unterstrich in ihrer Begrüßung, dass übermäßige Bürokratie schon heute der Patientenversorgung schade: „Wir brauchen mehr Zeit für unsere eigentlichen Berufsaufgaben und weniger Bürokratie. Wir brauchen jedoch auch Rechtsgrundlagen für die Digitalisierung insbesondere für KI – ansonsten ist es wie Autofahren ohne Straßenverkehrsordnung!“, so Dr. Elsner.

Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer dankte den Kammern für ihre Arbeit und ihr Engagement. „Digitalisierung soll Versorgungsprozesse verbessern und die Arbeit der Gesundheitsfachkräfte vereinfachen. In Hamburg haben wir schon früh begonnen, Digitalisierung gemeinsam zu gestalten, und setzen diesen Prozess gemeinsam mit dem Umland in der Telematikinfrastruktur-Modellregion fort. Ich sehe allerdings auch, dass Digitalisierung eine Herausforderung darstellt, nicht zuletzt aufgrund eines erhöhten Beratungsbedarfs von Patientinnen und Patienten und wenn Technik nicht störungsfrei zur Verfügung steht. Hier müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen, um die großen Potenziale der Digitalisierung zu nutzen und auszubauen.“

Dr. Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg, plädierte in seinem Statement dafür, das Gesundheitswesen von überflüssiger Bürokratie zu befreien. „Umfragen aus dem stationären und dem ambulanten Sektor zeigen, wie sehr die Kolleginnen und Kollegen durch Dokumentation und Bürokratie belastet sind. Das summiert sich inzwischen auf mehrere Stunden pro Arbeitstag. Wir müssen über die Einbindung neuer Fachberufe, über kluge, funktionierende digitale Lösungen und eine stringente Weiterentwicklung der Patientensteuerung wieder zeitliche Ressourcen schaffen, die uns im Alltag für die reale Versorgung von Patientinnen und Patienten fehlt. Überbordende und redundante Kontrollmechanismen im Gesundheitswesen haben aber in den letzten Jahren genau diese Ressourcen unnötig verschwendet.“

Holger Gnekow, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, sagte: „Als Apothekerschaft verwenden wir, wie die anderen Heilberufe auch, einen Großteil unserer Zeit, um bürokratischen Verpflichtungen wie zum Beispiel umfangreichen Dokumentationspflichten nachzukommen. Zeit, die besser für die Versorgung der Patientinnen und Patienten genutzt werden sollte. Ziel sollte es daher bei allen künftigen Gesetzgebungen sein, einen Ausgleich zu finden zwischen der notwendigen Bürokratie und der Stärkung der Patientenversorgung in einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung.“

Heike Peper, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer, ergänzte für ihre Profession: „Die Nachfrage nach Psychotherapie ist hoch, die Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz sind oft lang. Wir sollten alles daransetzen, den bürokratischen Aufwand in den Kliniken und Praxen zu verringern, so dass die Arbeitszeit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für die Behandlung psychisch erkrankter Menschen zur Verfügung steht.“

Für die Zahnärztekammer hielt Präsident Konstantin von Laffert fest: „In Zeiten des Personalmangels in den Praxen sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die täglich die Versorgung sichern, durch unzählige Vorschriften und Gesetze gebunden, die im Alltag Stress, Unzufriedenheit mit dem Beruf und manchmal sogar Wut erzeugen. Wir leiden unter massivem Bürokratieaufbau. Wenn nichts passiert, wird die Patientenversorgung aus diesem Grunde irgendwann nicht mehr funktionieren und nur noch zentral gesteuerte renditeorientierte Investoren werden die Zahnmedizin zur Vermehrung ihres Kapitals nutzen. Eine solche Zahnmedizin wollen wir nicht! Politik muss endlich reagieren und die Bürokratie spürbar abbauen!“

Wie Digitalisierung helfen kann, den bürokratischen Aufwand in den Heilberufen zu verringern, zeigten Julia Nolting und Johannes Ritter von der TI-Modellregion Hamburg. Dort erproben Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie andere Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen neue Anwendungen vor deren Markteinführung und geben Rückmeldungen an die Gematik und Produktanbieter, an welchen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht. So konnte das eRezept vor der Einführung Anfang 2024 an entscheidenden Stellen nachgebessert werden.

BPtK teilt Kritik des Bundesrates am GVSG

Auch der Bundesrat warnt vor unzureichender Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

(BPtK) Auch der Bundesrat warnt davor, dass die vorliegenden Regelungsvorschläge im Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG; BR-Drs. 234/24) das Problem der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung weiterhin nicht lösen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass der Bundesrat Nachbesserungen von der Bundesregierung fordert.

„Auch der Bundesrat kommt zu dem Ergebnis, dass mit dem Entwurf des GVSG die ausreichende
Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nicht gesichert ist“, stellt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke fest. „Der Bundesrat betont zurecht, dass neben den Weiterbildungsambulanzen auch die Praxen und Kliniken relevante Weiterbildungsstätten sind, die im GVSG in keiner Weise berücksichtigt wurden, für die aber ebenfalls Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung geschaffen werden müssen.”

Der Bundesrat bittet in seiner heute verabschiedeten Stellungnahme zum Entwurf eines GVSG zu prüfen, wie eine ausreichende Finanzierung der ambulanten Weiterbildung in Weiterbildungsambulanzen und Praxen sowie in der stationären Weiterbildung sichergestellt werden kann.

Links:

Neue Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung

Seit 1996 wurden das psychotherapeutische Leistungsspektrum der derzeit gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und ihre Bewertungen nicht mehr angepasst. Nach langen Verhandlungen ist es der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein, für die die Verhandlungsführer*innen der Beihilfeträger kein Mandat hatten*) gelungen, Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtige zu vereinbaren, die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten sind.

Mit diesen Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Psychotherapie mit Privatversicherten schon vor der Verabschiedung einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert.

Um die Kammermitglieder darüber zeitnah und umfassend zu informieren, bietet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Reihe von Online-Informationsveranstaltungen an, bei denen die Abrechnungsempfehlungen im Detail vorgestellt und Fragen beantwortet werden. Nähere Informationen sowie die Termine für die Informationsveranstaltungen finden Sie auf der Website der BPtK..

 

*Die Psychotherapeutenkammer Hamburg steht bereits in Kontakt mit der Beihilfe Hamburg, um eine Klärung herbeizuführen.

 

Downloads

Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen von BPtK, BÄK, PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern ab 1.Juli 2024

Übersicht Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen ab 1. Juli 2024