Ausschüsse / Kommissionen / Arbeitskreise

Die Delegiertenversammlung bildet Ausschüsse sowie Kommissionen für wichtige Arbeitsbereiche.

Ausschüsse und Kommissionen der Psychotherapeutenkammer Hamburg:

Eine der Hauptaufgaben der Kammer ist die Ausübung der Berufsaufsicht – gleichzeitig hat die Kammer aber auch eine Fürsorgepflicht für ihre Mitglieder. Den berufsrechtlichen Rahmen bilden die Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg in der derzeit gültigen Fassung von 2021. In diesem Regelwerk  ist festgelegt, welchen Regeln und Pflichten Psychotherapeut*innen bei der Ausübung ihres Berufs folgen sollen und wie wir uns ein unserem Berufsstand adäquates Verhalten gegenüber Patient*innen, Kolleg*innen und Institutionen der Gesundheitsversorgung wünschen.

Die Kammer hat eine Aufklärungs- und Informationspflicht gegenüber Patient*innen über die Berufsausübung von Psychotherapeut*innen, und sie stellt eine Möglichkeit zur Schlichtung von Streitigkeiten zur Verfügung. Diese wird vom unabhängigen Schlichtungsausschuss wahrgenommen. Bei Hinweisen auf Verstöße gegen Gesetze oder Berufsrecht ist die Kammer verpflichtet, dem nachzugehen und u.U. Sanktionen zu verhängen. Zusammengefasst bilden diese Aufgaben das Beschwerdemanagement der Kammer.

Mit der Bearbeitung von Anfragen, Beschwerden und Streitigkeiten aus Behandlungsverhältnissen (aber auch zwischen Kolleg*innen) sind neben der Geschäftsstelle (für die verwaltungsbezogenen Aspekte) drei Gremien beschäftigt, die zwar mit unterschiedlicher Gewichtung aber kooperierend tätig sind:

– der Vorstand
– die Beschwerdekommission
– der Schlichtungsausschuss

Eine grundlegende Frage im Beschwerdemanagement ist bei jedem Fall die der Feststellung von Berufsvergehen bzw. Verletzung von Berufspflichten.

Alle Mitglieder der beteiligten Gremien sind zur Verschwiegenheit über laufende und abgeschlossene Beschwerdeverfahren verpflichtet. Alle dokumentierten Beschwerdefälle (also keine Anfragen oder nur mündlich vorgetragenen Beschwerden) erhalten eine Akte mit Aktenzeichen und werden 10 Jahre aufbewahrt.

Der Schlichtungsausschuss

Es ist die Aufgabe der Kammer, sich bei Streitigkeiten, die aus der Berufsausübung entstanden sind, um Schlichtung zu bemühen. Diese Aufgabe nimmt die Kammer durch den Schlichtungsausschuss wahr. Der Schlichtungsausschuss eröffnet ein für die Beteiligten schonendes, gegenläufigen Interessen gerecht werdendes Verfahren, ohne den Rechtsweg auszuschließen. Deren Mitglieder sind unabhängig, an Weisungen nicht gebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet (§1 der Hamburger Schlichtungsordnung).

Um ein Schlichtungsanliegen vorzubringen, muss von Dritten (z.B. ehemaligen Patientinnen und Patienten) oder von Kammermitgliedern zunächst Kontakt zur Geschäftsstelle der Kammer aufgenommen werden. Danach wird das Anliegen an den Schlichtungsausschuss weitergeleitet, der dann mit der Bearbeitung des Falles beginnen wird. Diese Bearbeitung erfolgt nach den Vorgaben der Schlichtungsordnung.

Der Schlichtungsausschuss hat die Aufgabe, bei ungelösten Konflikten zwischen Patient*innen und Kammermitgliedern, oder zwischen Kammermitgliedern – auf Anfrage einer Partei – tätig zu werden. Zunächst werden die Beteiligten gefragt, ob sie mit einem Schlichtungsverfahren einverstanden sind. Es geht in diesem Verfahren ausdrücklich nicht um Verstöße gegen die Berufsordnung, sondern um Vermittlung und Klärung bei ungelösten Konflikten bzw. Streitpunkten. Ein Schlichtungsverfahren ist ein schonendes Verfahren, in dem unparteilich gearbeitet wird und nach Möglichkeit die Anliegen beider beteiligter Seiten berücksichtigt werden, um zu einer beidseitig akzeptierten Lösung zu kommen. Die Schlichtung findet in der Regel schriftlich statt. In einzelnen Fällen und auf ausdrücklichen Wunsch kann es ein Schlichtungsgespräch geben.

Die Mitglieder des Schlichtungsausschusses werden direkt von der Delegiertenversammlung gewählt. Sie sind dem Vorstand nicht unmittelbar unterstellt. Der Ausschuss arbeitet unabhängig und unterliegt der Schweigepflicht.

Die Beschwerdekommission

Die Beschwerdekommission der Psychotherapeutenkammer Hamburg wurde erstmalig im März 2007 eingesetzt, um einkommende Beschwerden zu bearbeiten und damit Vorstand und Geschäftsstelle von dieser Aufgabe zu entlasten. Die Kommission umfasst fünf Mitglieder und einen juristischen Berater, die sich regelmäßig zur Besprechung der eingekommenen Beschwerden treffen und parallel einen Telefondienst zur Entgegennahme von Beschwerden durchführen. Die Bearbeitung von Beschwerden erfolgt entsprechend einer im Jahr 2009 verabschiedeten Verfahrensordnung in der der angemessene Umgang mit Beschwerden von Patienten über Kammermitglieder geregelt ist.

Die Beschwerdekommission nimmt die (schriftlich eingereichten) Beschwerden entgegen und führt eine zeitnahe Sachverhaltsklärung durch, um mögliche Verstöße gegen die Berufsordnung zu identifizieren bzw. auszuschließen; liegen keine solche Verstöße vor, ergibt sich manchmal bereits – durch eine niederschwellige Herangehensweise, z.B. ein Telefonat – eine beidseitige Klärung der Streitigkeit (z.B. bei Missverständnissen infolge Terminabsagen).

Liegt ein (geringer) Verstoß gegen die Berufsordnung oder geltende Gesetze vor, erarbeitet die Kommission unter Wahrung der Anonymität des betroffenen Kammermitgliedes eine Handlungsempfehlung; der Vorstand entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Liegt ein schwerer Verstoß vor, wird der Fall dem Vorstand vorgelegt und ein offizielles Ermittlungsverfahren eröffnet.

Beschwerden müssen grundsätzlich schriftlich (per Briefpost) und rechtsverbindlich unterschrieben an die Adresse der Psychotherapeutenkammer Hamburg gerichtet werden. Die Beschwerde sollte möglichst präzise Angaben zu den erhobenen Vorwürfen enthalten – insbesondere Daten und Termine sowie ergänzende Unterlagen (z.B. Rechnungen).

Die Ethik-Kommission hat die Aufgabe, die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Hamburg sowie andere Wissenschaftler*innen auf der Grundlage des geltenden Rechts und nach dem neuesten Stand der Wissenschaft hinsichtlich der ethischen und fachrechtlichen Gesichtspunkte bei Forschungsvorhaben am Menschen zu beraten und eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Dies geschieht vor allem zum Schutz der in die Klinischen Prüfungen einbezogenen Patient*innen. Die Arbeit der Ethik-Kommission basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen, und allgemein anerkannten ethischen Grundsätzen, wie sie

  • sich insbesondere aus den allgemeinen Menschenrechten gemäß der Charta der Vereinten Nationen, und/oder sich aus Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ergeben,
  • in der letztgültigen Fassung der Helsinki-Deklaration des Weltärztebundes festgelegt sind,
  • in der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg sowie
  • in den ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) formuliert sind.

Die Ethik-Kommission ist dabei zuständig für alle psychotherapeutischen Forschungsvorhaben gemäß § 9 Absätze 2 und 5 HmbKGH, die durch Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Hamburg verantwortlich durchgeführt werden, soweit nicht eine Zuständigkeit nach § 9 Absätze 3 und 4 HmbKGH besteht und wird auf schriftlichen Antrag tätig. Dem Antrag an die Ethik-Kommission sind die Beschreibung des Forschungsvorhabens, der Untersuchungsplan sowie alle weiteren von der Ethik-Kommission geforderten Angaben und Unterlagen beizufügen. Daraus muss die Verantwortlichkeit für das Projekt ersichtlich sein. Inhalt und Umfang der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen richten sich nach Art der Studie sowie des Antrags (Erst- oder Zweitantrag).

Näheres regelt die Ethiksatzung.

Alle für die Prüfung relevanten Unterlagen sind zu den unten aufgeführten Fristen in elektronischer Form (PDF-Datei) der Geschäftsstelle bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg zuzuleiten.


Vorlagen

Vorlagen als Word-Dateien
Nachfolgend finden Sie unterschiedliche Vorlagen und Muster für die Antragstellung:


Rechtsquellen

Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung die folgenden Rechtsquellen:


Termine und Einreichungsfristen

Die Ethik-Kommission trifft sich in der Regel vierteljährlich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, unabhängig von den Sitzungsterminen, Eilanträge zu stellen. Die Eilbedürftigkeit ist ausführlich zu begründen.

Die Fristen zur Einreichung finden Sie unter Termine.


Gebühren für die Bearbeitung der Anträge

Die Psychotherapeutenkammer Hamburg erhebt für das Tätigwerden der Ethik-Kommission von den Antragsteller*innen Gebühren gemäß der Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer Hamburg in der jeweils geltenden Fassung.

Die Psychotherapeutenkammer Hamburg hat die gesetzliche Aufgabe, die Fortbildung der Kammermitglieder zu gestalten und zu fördern. Ihre Kammermitglieder, also die Psychologischen Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen haben die gesetzliche Pflicht, sich fortzubilden. Die Rahmenbedingungen dafür werden durch die geltende Fortbildungsordnung geregelt, die vom Ausschuss für Fort- und Weiterbildung der PTK Hamburg erarbeitet und von der Delegiertenversammlung verabschiedet wurde.

Darüber hinaus obliegen dem Ausschuss für Fort- und Weiterbildung folgende Aufgaben.:

  • Der Ausschuss für Fort- und Weiterbildung bearbeitet die aktuellen Akkreditierungsanträge von Fortbildungsanbietern. Anträge auf Akkreditierung von Veranstaltungen und Intervisionsgruppen sowie auf Akkreditierung als Supervisor*in können entweder direkt über das Akkreditierungsportal für Fortbildungen auf der Homepage oder über die zum Download bereitgestellte PDF-Formulare gestellt werden.
  • Der Ausschuss für Fort- und Weiterbildung berät den Vorstand in allen Angelegenheiten der psychotherapeutischen Fort- und Weiterbildung. Dabei werden auch längerfristige Entwicklungen im Bereich psychotherapeutischer Methoden und Verfahren beobachtet, diskutiert und bewertet.

Gemäß §8 der Hauptsatzung der Psychotherapeutenkammer Hamburg gehört der Haushaltsausschuss zu den Pflichtausschüssen. Die Mitglieder des Ausschusses werden durch die Delegiertenversammlung gewählt und wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.

Der Haushaltsausschuss hat eine beratende Funktion gegenüber dem Vorstand und der Delegiertenversammlung. Die Aufgabe des Haushaltsausschusses ist es, den Haushaltsplanentwurf des Vorstandes zu prüfen. Der Haushaltsplanentwurf dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der geplanten Kammeraufgaben im jeweils kommenden Haushaltsjahr voraussichtlich erforderlich sein wird. Der Vorstand ist verpflichtet, einen entsprechenden Haushaltsplanentwurf der Delegiertenversammlung spätestens zur letzten Sitzung vor Beginn des kommenden Haushaltsjahres vorzulegen. Zuvor hat der Vorstand den Haushaltsplanentwurf dem Haushaltsausschuss zur Beratung zur Verfügung zu stellen.

Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Haushaltsausschusses berichtet der Delegiertenversammlung über das Beratungsergebnis und empfiehlt der Versammlung die Ablehnung bzw. Annahme des Haushaltsplanentwurf des Vorstandes.

Seit dem 01.11.2021 ist die Psychotherapeutenkammer Hamburg Kammer beauftragt, die Fachsprachenprüfungen (FSP) für Psychologische Psychotherapeuten*innen durchzuführen. Der erfolgreiche Abschluss einer FSP wird von Psychotherapeuten*innen verlangt, bei denen das Vorliegen, der für die Berufsausübung in Deutschland notwendigen Sprachkompetenz nicht als gesichert gelten kann. Weitere Informationen zur Fachsprachenprüfung finden Sie hier.

Die Prüfungskommission Neuropsychotherapie prüft Anträge auf Erteilung der Zusatzbezeichnung „Neuropsychologische Therapie“. Die Anträge finden Sie unter dem Menüpunkt Fort- und Weiterbildung unten auf der Seite. Die zugehörige Weiterbildungsordnung finden Sie hier.

Die Prüfungskommission Sachverständigenliste prüft Anträge zur Aufnahme in die Sachverständigenliste der Psychotherapeutenkammer Hamburg. Die Anträge finden Sie unter dem Menüpunkt Fort- und Weiterbildung unten auf der Seite. Die zugehörige Weiterbildungsordnung finden Sie hier.

Die Prüfungskommission Systemische Therapie prüft Anträge auf Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Systemische*r Therapeut*in“. Die Anträge finden Sie unter dem Menüpunkt Fort- und Weiterbildung unten auf der Seite. Die zugehörige Weiterbildungsordnung finden Sie hier.

Der Jahresabschluss ist durch den von der Delegiertenversammlung gewählten Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss soll aus mindestens drei Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern bestehen. Die Prüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze und insbesondere darauf, ob

  1. der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
  2. die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind und die Haushaltsrechnung sowie die Nachweise über das Vermögen und die Schulden ordnungsgemäß aufgestellt sind,
  3.  sowie wirtschaftlich und sparsam verfahren wurde.

Der Wahlausschuss ist ein Ausschuss, der sich ausschließlich für die alle 4 Jahre stattfindende Kammerwahl trifft. Er besteht aus Mitgliedern der Kammer, die sich selbst für die Wahl nicht aufstellen lassen und setzt sich aus einer Wahlleiterin oder einem Wahlleiter und vier weiteren Mitgliedern zusammen.

Der Wahlausschuss ist verantwortlich dafür, die eingehenden Wahlvorschläge auf Vollständigkeit zu prüfen sowie die Aussendung der Wahlunterlagen zu veranlassen. Nach Ablauf der Wahlzeit tritt er zur Stimmenauszählung zusammen. Anschließend verkündet die Wahlleiterin oder der Wahlleiter das Endergebnis der Kammerwahl.

Die Kammerwahl wird entsprechend der Wahlordnung durchgeführt.

Arbeitskreise

Entstehung

Im Rahmen des 4. Hamburger Psychotherapeutentages im September 2012 fand ein Workshop zur „Interkulturellen Öffnung in der psychotherapeutischen Versorgung in Hamburg: Ressourcen und Herausforderungen“ statt. In diesem Workshop haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer intensiv mit dem Stand der psychotherapeutischen Versorgung von Migrantinnen und Migranten in Hamburg beschäftigt. Ein erstes Diskussionsergebnis war, dass Versorgungsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund in Hamburg nicht ausreichend sind. Ein zweites Ergebnis war die Erkenntnis, dass (Fremd-)Sprachkenntnisse alleine für eine gelingende Psychotherapie nicht ausreichen – es bedarf zusätzlich einer interkulturellen Kompetenz. Es wurde der Wunsch geäußert, dass sich die Psychotherapeut*innen, die mit der Behandlung von Menschen mit Migrationshintergrund in ihrer täglichen Arbeit befasst sind oder sich dafür interessieren, zu einem Arbeitskreis zusammenfinden, um sich fachlich und auf der Erfahrungsebene auszutauschen und damit auch für eine bessere Vernetzung untereinander zu sorgen.

Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Hamburg hat daraufhin den Arbeitskreis „Psychotherapie und Migration“ eingerichtet. Der AK trifft sich vierteljährlich und ist offen für alle Interessierte. Der Arbeitskreis ist von der Psychotherapeutenkammer akkreditiert, für die Teilnahme können Fortbildungspunkte eingereicht werden.

Inhaltliche Arbeit

Inhaltlich geht es im Arbeitskreis neben Austausch und Information, Versorgungsverbesserung und Vernetzung auch darum, wie die interkulturelle Kompetenz von (angehenden) Psychotherapeuten entwickelt und gestärkt werden kann, um damit zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund beizutragen.

Fallarbeit, Intervision und Supervision

Dem Bedürfnis nach Fallarbeit und kritischer Reflektion der eigenen Arbeit wird in Form von Hilfestellung bei der Einrichtung von Intervisionsgruppen und einem Supervisionsangebot Rechnung getragen.

Versorgung von Flüchtlingen

Das Thema „Versorgung von Flüchtlingen“ wurde in 2015 aufgrund der hohen Zahl von in Hamburg ankommenden Flüchtlingen, die häufig traumatisiert sind, besonders dringend. Der AK Psychotherapie und Migration setzt es sich zur Aufgabe, sich für mehr Klarheit und Überblick über die Versorgungslandschaft einzusetzen, um KollegInnen behilflich sein zu können, die bereit und in der Lage sind, diesem Personenkreis Angebote zu machen. Ziel ist es, eine größere Transparenz bei der Beantragung von Behandlungen und den konkreten Umsetzungsschritten (Problem der Sprachmittlung) unter den gegebenen Rahmenbedingungen herzustellen. Eine weitere wesentliche Aufgabe stellt die Motivierung von KollegInnen dar, sich in diesem wichtigen Praxisfeld zu engagieren.

Bei Interesse an der Teilnahme am AK Psychotherapie und Migration wenden Sie sich gern per E-Mail an: info@ptk-hamburg.de.

Entstehung

Im Frühjahr 2012 begann der Arbeitskreis KJP mit seiner Arbeit. Damals war er vom Vorstand beauftragt worden, sich mit dem Thema „Psychotherapie in Schulen“ inhaltlich und konzeptionell auseinanderzusetzen. Im Herbst 2012 legte der AK seine Ergebnisse der Delegiertenversammlung vor. Deutlich wurde, dass die Verlegung von Praxen in die Schulen keine sinnvolle Option sein konnte, dass eine engere Vernetzung von Schulen und KJP aber durchaus sinnvoll sein würde. Da sich durch die zunehmende Ganztagsbeschulung die Arbeitsbedingungen für KJP in Hamburg gravierend änderten, führte die PTK Hamburg 2012 eine Befragung unter allen Hamburger KJP durch, um diese Veränderungen in den Verhandlungen mit der Schulbehörde auch darlegen zu können. Die Beratungen mit dem damaligen Leiter des Amtes für Schule führten schließlich dazu, dass eine Dienstanweisung an alle Schulen ging, Schulstunden auch am Vormittag für psychotherapeutische Behandlungen frei zu geben. Damit war ein erster Schritt getan, die Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen zu erleichtern. Die Auseinandersetzungen mit Eltern und Lehrern über notwendigen Schulausfall bleiben aber als Problem der alltäglichen Arbeit der KJP bestehen, und weitere Unterstützung ist notwendig.

Als zweites Problemfeld tat sich ab 2013 die Umgestaltung der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) auf, die für die Diagnostik und Behandlung von „nicht schulfähigen Schülern“ dringend KJP-Expertise brauchten, aber für die Schülerinnen und Schüler kaum Zugangsmöglichkeiten zu den Einzelpraxen herstellen konnten.

Das dritte Handlungsfeld ergab sich aus der von der Sozialbehörde eingerichteten „Hamburger Kooperationskonferenz Jugendpsychiatrie – Jugendhilfe“. Diese Kooperationskonferenz hat sich zwei Ziele gesetzt:
1. Die Vernetzung zwischen unterschiedlichen Institutionen in unterschiedlichen Bezirken / Regionen.
2. Die Kooperation zwischen Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Hierzu sollen Kooperationsvereinbarungen auf allen Ebenen abgeschlossen werden, die für die Gestaltung der Übergänge zwischen Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie relevant sind.

Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Hamburg hat den Arbeitskreis „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“, der anfänglich an ein konkretes Projekt gebunden war, seit 2013 als dauerhaften Arbeitskreis eingerichtet. Der AK trifft sich vierteljährlich und ist offen für alle interessierten KJP und PP. Die Arbeitsschwerpunkte werden in Abstimmung mit dem Vorstand vom Arbeitskreis festgelegt.

Inhaltliche Arbeit

Inhaltlich geht es im Arbeitskreis neben Austausch und Information, Versorgungsverbesserung und Vernetzung auch darum, wie die psychotherapeutische Kompetenz von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern gestärkt werden kann, um damit zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Hamburg beizutragen. Derzeitige Arbeitsschwerpunkte sind:

  • Ganztagschule und ihre Auswirkungen auf den Praxisalltag – Bestandsaufnahme und Handlungsoptionen.
  • Vernetzungsstrukturen / Kooperationen mit ReBBz, niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern, stationärer Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendhilfe und sozialen Diensten
  • Arbeit im Sozialraum
  • Berufsrecht
  • Psychotherapeutische Versorgung von minderjährigen Flüchtlingen

Auf dieser Seite möchte der AK PiA Interessierte über ihr Programm und Aktivitäten informieren. Der Arbeitskreis konstituierte sich am 01.06.2018 und findet seitdem einmal im Quartal statt. Eingeladen sind alle interessierten Kammerfreund*innen und -mitglieder sowie PiAs und PtWs. Im Fokus steht  der Austausch über die Themen, die die Kolleg*innen betreffen, die sich im Hamburger Raum in Aus- und Weiterbildung befinden. Gelegentlich werden auch Gäste eingeladen, die zu spezifischen Themen Input geben können.

Anbei finden Sie einige Informationen die der AK PiA zusammengestellt hat, die von Interesse sein könnten:

Während alle Psychotherapeut*innen später automatisch Mitglied der Kammer werden, können auch bereits PiA Mitglied unserer Kammer werden. Die Mitgliedschaft ist dabei kostenfrei. Mit der Mitgliedschaft kommen viele Vorteile – PiAs erhalten aktives und passives Wahlrecht, können von den Informationen und Strukturen profitieren und bekommen jedes Quartal das Psychotherapeutenjournal zugeschickt.

Als Kammermitglied sind Sie auch automatisch Pflichtmitglied im PVW –  Psychotherapeutenversorgungswerk (www.p-v-w.eu). Das PVW ermöglicht seinen Mitgliedern den Abschluss einer Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier zahlen alle approbierten Kolleg*innen ein. Auch Sie können bereits einzahlen und von der längeren Beitragsdauer profitieren. Natürlich können Sie sich auch von den Beiträgen befreien lassen, wenn Sie die Beiträge in der Ausbildung nicht zahlen möchten oder können. Weitere Informationen zur PVW finden Sie hier.

Auch kann es sinnvoll sein, einem Berufsverband beizutreten. Eine Liste der Verbände können Sie unter therapie.de oder Wikipedia abrufen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an info@ptk-hamburg.de, wir verweisen gern weiter an das Leitungsteam des AK PiA.

Den nächsten Termin des AK PiA finden Sie unter Termine.

Wenn Sie als Hamburger Kammermitglied in Ausbildung am AK PiA teilnehmen möchten, so schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: info@ptk-hamburg.de.

AK PiA Leitungsteam:

Dr. Paul Kaiser

Linda Kirchner

Marie Schottke