Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer Hamburg ist gesetzlich definiert. Alle approbierten PP und KJP sind nach dem Hamburgischen Kammergesetz für die Heilberufe Mitglied unserer Kammer, wenn sie in Hamburg ihren Beruf ausüben oder – ohne bereits in einer anderen Psychotherapeutenkammer Mitglied zu sein – ihren Wohnsitz in Hamburg haben. Entsprechend ist für die Zugehörigkeit zu einer Landeskammer vorrangig der Ort der Berufsausübung entscheidend.

  • Die Kammer berät und unterstützt Sie bei Fragen zur Berufsausübung, Ausbildung und Approbation.
  • Die Kammer berät Sie bei Fragen zur Fort- und Weiterbildung und bietet kammerinterne Fortbildungen an.
  • Sie erhalten quartalsweise das Psychotherapeutenjournal. Darüber hinaus werden Sie über das Internet und gesonderte Versendungen über aktuelle berufspolitische Entwicklungen informiert.
  • Sie haben die Möglichkeit, sich über den Psychotherapeuten-Suchdienst im Internet (Psych-Info) registrieren zu lassen.
  • Über den Internen Mitgliederbereich können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihrer erreichten Fortbildungspunkte abrufen.
  • Bei Streitigkeiten mit Patient*innen bzw. Kolleg*innen können Sie die Beschwerdekommission oder Schlichtungsstelle der Kammer kontaktieren.

Die Mitgliedschaft bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg endet, wenn

  • Sie weder in Hamburg tätig sind noch dort Ihren Wohnsitz haben;
  • Sie auf Ihre Approbation verzichten. Ihren Verzicht müssen Sie schriftlich gegenüber der zuständigen Approbationsbehörde erklären, nämlich in dem Bundesland, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam (§ 3 Abs. 4 PsychThG).
  • Ihre Approbation seitens der zuständigen Behörde zurückgenommen oder widerrufen wird.

Bitte beachten Sie bei Beendigung einer psychotherapeutischen Tätigkeit, dass Sie den Verbleib der Patientenakten klären.

Der Kammerbeitrag berechnet sich ab dem 01.01.2024 wie folgt:

Grundbeitrag für jedes zahlende Kammermitglied: 99,00 €

plus

einkommensabhängiger Beitrag :

  • bei Angestellten: 0,90% * Brutto-Jahreseinkommen
  • Kappungsgrenze: 95.000,00 €
  • Das ergibt 855 € + 99,00 € = 954,00 € Höchstbeitrag
  • bei Selbständigen: 1,05% * Brutto-Jahreseinkommen
  • Pauschaler Abzug Sozialversicherung: 18,13% (max. 13.046,51 €)
  • Kappungsgrenze: 108.046,51 € (rechnerischer Wert abzgl. 13.046,51 €) = 95.000 €
  • Das ergibt 997,50 € + 99,00 € = 1.096,50 € Höchstbeitrag

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.