Wege in die Psychotherapie
Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung bieten wöchentlich Psychotherapeutische Sprechstunden an, die einen zeitnahen Erstzugang zur psychotherapeutischen Praxis ermöglichen sollen. Die Sprechstunde ist dazu da, eine erste diagnostische Einschätzung vorzunehmen und falls nötig über verschiedene Möglichkeiten der Behandlung und Beratung zu informieren.
Im Rahmen einer individuellen Patient*inneninformation erhalten Hilfesuchende Hinweise darüber, ob und welche Hilfeangebote empfohlen werden. Ebenfalls gewährleistet jede Praxis eine telefonische Erreichbarkeit zur Terminvereinbarung an, die zwischen 100 und 200 Minuten in der Woche liegt.
Eine Übersicht der niedergelassenen Psychotherapeut*innen finden Sie auf www.kvhh.net unter > KVH-Arztsuche.
Besteht eine Behandlungsnotwendigkeit und finden Sie im direkten Kontakt mit den kassenzugelassenen Psychotherapeut*innen keine Behandlungsmöglichkeit, können Sie sich auch an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg wenden. Sie vermittelt Termine zur Sprechstunde und ggf. zur Akutbehandlung oder Probatorischen Sitzung bei Psychotherapeut*innen. Sie können sich hier darüber informieren. Bei der Terminservicestelle haben Sie jedoch keine Möglichkeit, eine*n bestimmte*n Psychotherapeut*in auszuwählen und auch keinen Einfluss auf Ort oder Zeitpunkt des Termins.
Hinweise für die Suche nach einer Psychotherapeut*in:
Die Erfolgschancen auf einen Therapieplatz erhöhen sich, wenn Sie sich die Mühe machen, die Psychotherapeut*innen in deren Sprechzeiten anzurufen, diese gibt oft der Anrufbeantworter bekannt. Menschen mit einem Namen hinten im Alphabet werden weniger oft angerufen. Dort sind also die Chancen höher. Falls Ihnen angeboten wird, Ihre Telefonnummer zu hinterlassen, stellen Sie sicher, dass Sie dort auch erreichbar sind oder Sie einen Anrufbeantworter haben.
Psychinfo
Psychinfo ist ein Suchdienst der Arbeitsgemeinschaft der Psychotherapeutenkammern Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein.
Psychotherapeutenkammern überwachen als Körperschaften öffentlichen Rechts die Berufspflichten aller Psychotherapeut*innen. Psychotherapeut*in darf sich nur nennen, wer nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium eine weitere, staatlich kontrollierte mehrjährige Ausbildung mit der Approbation abgeschlossen hat. Alle in Psychinfo eingetragenen Personen verfügen über diese Qualifikationen.
Der Suchdienst nennt Ihnen nicht nur eine*n Psychotherapeut*in in der Nähe, sondern erlaubt es auch unter dem Reiter „Suche erweitern“ nach Behandler*innen zu suchen, die unter anderem ein bestimmtes psychotherapeutisches Verfahren praktizieren, bestimmte Zielgruppen behandeln (Erwachsene, Kinder/Jugendliche u.a.), privat und über Krankenkassen abrechnen oder sich z.B. einem besonderen Tätigkeitsschwerpunkt zugewandt haben.
Terminservicestelle der KV Hamburg (TSS)
Seit dem 1. April 2017 können Sie über die Terminservicestelle der KV Hamburg Termine für psychotherapeutische Erstgespräche erhalten. Bitte beachten Sie aber, dass Ihnen die Terminservicestelle keine freien Therapieplätze vermittelt.
Therapeut*innensuche in anderen Bundesländern
Psychotherapeut*innen in weiteren Bundesländern finden Sie hier.
Wenn kein zugelassener Therapeut zu finden ist
Nach § 13 Absatz 3 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht in der Lage ist, eine „unaufschiebbare Leistung rechtzeitig zu erbringen“.