Aus- und Weiterbildung

Der bisherige Zugangsweg zum Beruf der*des Psychotherapeutin*Psychotherapeuten hat sich aufgrund einer Reform der Psychotherapeut*innenausbildung zum 1. September 2020 grundsätzlich geändert. Für die bisherige postgraduale Ausbildung als Psychologische*r Psychotherapeut*in (PP) bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (KJP) gilt noch eine Übergangszeit bis 2032 (in Härtefällen bis 2035). Parallel gibt es nun den neuen Qualifikationsweg eines Studiums der Psychotherapie mit Approbation und einer anschließenden Weiterbildung zur*zum Fachpsychotherapeut*in (Fach-PT).

Nach der Approbation als PP/KJP bzw. der Weiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeut*in können im Rahmen von Bereichsweiterbildungen Zusatzqualifikationen erworben werden.

Fortbildung

Es besteht für alle approbierten Kammermitglieder die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung.