Qualifikationserwerb im Ausland

Um in Hamburg als Psychotherapeut*in tätig sein zu dürfen, benötigen Psychotherapeut*innen, die ihre Aus- und Weiterbildung im Ausland absolviert haben, entweder eine Approbation oder Berufserlaubnis. Für alle Fragen rund um die Approbation und die Berufserlaubnis ist das Landesprüfungsamt der Stadt Hamburg zuständig.

Das Landesprüfungsamtes der Stadt Hamburg hat speziell zu der Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses ein Merkblatt veröffentlicht: Approbation – Ausbildung außerhalb Deutschlands.

Seit dem 01.11.2021 führt die Psychotherapeutenkammer Hamburg (PTK Hamburg) im Auftrag der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) die sogenannte Fachsprachenprüfungen (FSP) für Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen durch.

Der erfolgreiche Abschluss einer FSP wird von Psychotherapeut*innen, die ihre Qualifikation im Ausland erworben haben und bei denen das Vorliegen der für die Berufsausübung in Deutschland notwendigen Sprachkompetenz nicht als gesichert gelten kann, verlangt.

Hier finden Sie Informationen zur Durchführung der Fachsprachenprüfung der PTK Hamburg: