Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

Durch eine Weiterbildung können Psychologische Psychotherapeut*innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden. Die Weiterbildung erstreckt sich je nach Bereich über einen längeren Zeitraum. Bisher wurden in der Psychotherapeutenkammer Hamburg drei Weiterbildungsbereiche geschaffen:

  • Neuropsychologische Therapie
  • Systemische Therapie
  • Gesprächspsychotherapie

Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von zur Weiterbildung befugten, im jeweiligen Bereich erfahrenen PP und KJP. Mit dem Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, die zum Führen einer ankündigungsfähigen Zusatzbezeichnung berechtigen.

Die Einzelheiten zur Erlangung der jeweiligen Zusatzbezeichnung entnehmen Sie bitte unserer Weiterbildungsordnung für PP/KJP..

Die Neuropsychologische Therapie kann als Leistung der GKV abgerechnet werden. Voraussetzung für den Arztregistereintrag bei der KV ist der Fachkundenachweis. Diesen erlangen Sie, wenn Sie zusätzlich zu einem Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder analytischer Psychotherapie auch über die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Neuropsychologische Therapie verfügen.

Wenn Sie eine Weiterbildung in Neuropsychologie durchlaufen haben, besteht die Möglichkeit, die Zusatzbezeichnung Neuropsychologische Therapie zu erhalten. Einen Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Neuropsychologische Therapie können Sie bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg stellen. Die Prüfungskommission Neuropsychologische Therapie prüft, ob die Voraussetzungen der Weiterbildungsordnung (Abschnitt B.I.) vorliegen.

Falls Sie nicht alle Kriterien erfüllen sollten, können Sie sich an die Geschäftsstelle wenden. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Seit die Systemische Therapie als Verfahren in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen wurde, kann diese als Leistung der GKV abgerechnet werden. Voraussetzung für den Arztregistereintrag bei der KV ist der Fachkundenachweis. Diesen erlangen Sie,

  • wenn eine Ausbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in in Systemischer Therapie absolviert haben oder
  • wenn Sie zusätzlich zu einem Fachkundenachweis in analytischer Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder Verhaltenstherapie auch über die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Systemische Therapie verfügen.

Wenn Sie eine Weiterbildung in Systemischer Therapie durchlaufen haben, besteht die Möglichkeit, die Zusatzbezeichnung Systemische Therapie zu erhalten. Einen Antrag können Sie bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg stellen. Die Prüfungskommission Systemische Therapie prüft, ob die Voraussetzungen der Weiterbildungsordnung (Abschnitt B.II.) vorliegen.

In Bearbeitung.