Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten

Die Voraussetzungen für die Zulassung als Weiterbildungsstätte sind unter § 13 der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen für Weiterbildungsstätten geregelt. Die Voraussetzungen für die Weiterbildungsbefugnis sind unter § 11 der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen für Weiterbildungsbefugte geregelt.

Zugelassene Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugten

Die PTK Hamburg führt gemäß § 11 Absatz 9 WBO PT ein Verzeichnis der zugelassenen Weiterbildungsstätten mit den jeweiligen zuständigen Weiterbildungsbefugten.  Diesem Verzeichnis ist der Umfang der Befugnis bzw. der Zulassung zu entnehmen.

Darüber hinaus werden die Supervisor*innen sowie Selbsterfahrungsleiter*innen, deren Eignung seitens der Kammer festgestellt wurde, auf eigenen Wunsch ebenfalls auf der Homepage der PTK Hamburg veröffentlicht (gem. § 11 Absatz 9 WBO PT).

Nachfolgend finden Sie die genannten Verzeichnisse.

Gebiet: Psychotherapie für Erwachsene

In Bearbeitung

Gebiet: Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

In Bearbeitung

Gebiet: Neuropsychologische Psychotherapie

In Bearbeitung

Supervisor*innen

In Bearbeitung

Selbsterfahrungsleiter*innen

In Bearbeitung

Formulare und Dokumente