Weiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeuten*Fachpsychotherapeutin

Studierende, die nach dem 31. August 2020 ein Studium aufgenommen haben, absolvieren den konsekutiven Studiengang Bachelor „Psychologie“ (polyvalent, drei Jahre) sowie den Master „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (zwei Jahre) und legen anschließend die Approbationsprüfung ab.

Danach besteht die Möglichkeit, an zugelassenen Weiterbildungsstätten innerhalb von fünf Jahren die Weiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeuten*Fachpsychotherapeutin zu absolvieren. Die Weiterbildung ist die Voraussetzung, um u.a. mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Im Rahmen der Weiterbildung kann die Qualifikation in folgenden Gebieten erworben werden:

  • Fachpsychotherapeut*in für Erwachsene
  • Fachpsychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche
  • Fachpsychotherapeut*in für Neuropsychologische Psychotherapie (Behandlung von Hirnverletzungen und -erkrankungen entsprechend Kapitel F0 ICD 10)

Im Rahmen von Bereichsweiterbildungen besteht die Möglichkeit, nach der Anerkennung als Fachpsychotherapeut*in weitere Qualifikationen zu erwerben.

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden FAQs.

FAQ

Studium und Approbation

Die Studiengänge müssen der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen entsprechen. Die meisten Universitäten haben ihre bisherigen psychologischen Studiengänge bereits an die neuen Gegebenheiten angepasst, bzw. neue Studiengänge etabliert. Eine Übersicht mit Universitäten, die entsprechende Abschlüsse anbieten, finden Sie auf der Homepage des Fakultätentags Psychologie. Der Akkreditierungsrat stellt darüber hinaus auf seiner Internetseite eine ständig aktualisierte Datenbank mit akkreditierten Studiengängen zur Verfügung. Auf der Homepage des Landesprüfungsamtes für Heilberufe in Hamburg erhalten Sie Informationen über die entsprechenden Studiengänge an Hochschulen in Hamburg.

Unter Approbation versteht man die staatliche Zulassung/Erlaubnis, einen Heilberuf (hier: Psychotherapeut*in) selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Die Approbation wird nach bestandener Prüfung erteilt, die im Anschluss an ein konsekutives Studium gemäß Approbationsordnung abgelegt wird. Zuständig für die Erteilung der Approbation in Hamburg ist das Landesprüfungsamt für Heilberufe.

Im Rahmen einer fünfjährigen Weiterbildung kann die Qualifikation als Fachpsychotherapeut*in für Erwachsene, Fachpsychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche oder Fachpsychotherapeut*in für Neuropsychologische Psychotherapie (Behandlung von Hirnverletzungen und -erkrankungen) erworben werden. Diese ist Voraussetzung, um an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilzunehmen, also mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können.

Struktur und Aufbau der Weiterbildung (Gebietsweiterbildung)

Die Gebietsweiterbildung kann nach Erwerb der neuen Approbation als Psychotherapeut*in absolviert werden. Sie findet an zugelassenen Weiterbildungsstätten im Rahmen hauptberuflicher Berufstätigkeit statt. Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung wird der Status Fachpsychotherapeut*in erlangt. Dieser ist Voraussetzung, um z.B. eine Kassenzulassung zu erhalten.

Die Landespsychotherapeutenkammern sind als Selbstverwaltung und Berufsaufsicht zuständig für die Weiterbildung; für Hamburg ist demnach die Psychotherapeutenkammer (PTK) Hamburg zuständig. Die PTK Hamburg lässt Weiterbildungsstätten zu und erteilt die Weiterbildungsbefugnis.

Die Weiterbildung wird in der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen, die von der Delegiertenversammlung der PTK Hamburg beschlossen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, geregelt.

Die Weiterbildung als Fachpsychotherapeut*in kann auf folgenden Gebieten erfolgen:

  • Erwachsene (ab 18 Jahren)
  • Kinder und Jugendliche (bis 21 Jahre)
  • Neuropsychologische Psychotherapie (altersunabhängig)

Das Gebiet Psychotherapie für Erwachsene deckt die Behandlung von Patient*innen ab 18 Jahren ab.

Das Gebiet Kinder und Jugendliche umfasst die Berechtigung zur Behandlung von Säuglingen, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. In Ausnahmefällen können auch ältere Patient*innen behandelt werden (etwa bei der Fortführung einer bereits begonnenen Therapie).

Beide Gebiete umfassen kurative, präventive und rehabilitative Maßnahmen zur Erkennung und Behandlung von Erkrankungen und Funktionsstörungen mit dem Ziel der Wiedererlangung, Erhaltung und Förderung der psychischen und physischen Gesundheit sowie der Teilhabe.

Das Gebiet Neuropsychologische Psychotherapie umfasst die Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von kognitiven, behavioralen und emotional-affektiven Störungen bei verletzungs- oder erkrankungsbedingten Hirnfunktionsstörungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter mit dem Ziel der Wiedererlangung, Erhaltung und Förderung der psychischen und physischen Gesundheit und der Teilhabe.

Die Weiterbildung kann in den wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren:

  • Analytische Psychotherapie,
  • Systemische Therapie,
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und
  • Verhaltenstherapie erfolgen.

Um als Fachpsychotherapeut*in für Erwachsene bzw. Kinder und Jugendliche an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen zu können, muss in der Weiterbildung mindestens eines dieser Verfahren erlernt worden sein.

Im Rahmen der Weiterbildung im Gebiet Neuropsychologische Psychotherapie erfolgt keine Qualifizierung in einem der o. g. Psychotherapieverfahren; es werden vielmehr Kompetenzen in ausgewählten Methoden und Techniken der wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren erlernt.

Die Gebietsweiterbildung dauert in Vollzeit mindestens fünf Jahre (bei Tätigkeit in Teilzeit verlängert sich die Weiterbildung entsprechend).

Sie ist dabei wir folgt strukturiert:

Weiterbildung im Gebiet Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche:

  • Mindestens 24 Monate im ambulanten Versorgungsbereich und
  • Mindestens 24 Monate im stationären Versorgungsbereich und
  • Bis zu 12 Monate im institutionellen Versorgungsbereich

Kombinationsmöglichkeiten:

  • Zwei Jahre ambulant + zwei Jahre stationär + ein Jahr institutionell oder
  • drei Jahre ambulant + zwei Jahre stationär oder
  • zwei Jahre ambulant + drei Jahre stationär

Weiterbildung im Gebiet Neuropsychologische Psychotherapie:

  • Mindestens 12 Monate in einer stationären/teilstationären Einrichtung und mindestens 12 Monate in einer multidisziplinär arbeitenden Einrichtung und
  • Mindestens 24 Monate im ambulanten Versorgungsbereich und
  • Bis zu 12 Monate in weiterem institutionellem Versorgungsbereich

Die Weiterbildung im Gebiet erfolgt dabei im Rahmen eines angemessen bezahlten Anstellungsverhältnis.

Die Weiterbildungsinhalte und -zeiten sind in einem Logbuch zu dokumentieren und durch Zeugnisse und Nachweise zu belegen.

Bereichsweiterbildung

In der Weiterbildungsordnung wird zwischen der Gebiets- und der Bereichsweiterbildung unterschieden. Nach der Approbation erfolgt zunächst die Gebietsweiterbildung als Fachpsychotherapeut*in für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche oder für Neuropsychologische Psychotherapie.

In einer Bereichsweiterbildung können nach einer abgeschlossenen Gebietsweiterbildung als Fachpsychotherapeut*in zusätzliche Qualifikationen erworben werden, die zum Führen von ankündigungsfähigen Titeln berechtigen. Voraussetzung für die Bereichsweiterbildung ist die Anerkennung als Fachpsychotherapeut*in. Eine Bereichsweiterbildung kann berufsbegleitend absolviert werden.

In Hamburg können folgende Zusatzqualifikationen über eine Bereichsweiterbildung erworben werden:

  • Spezielle Psychotherapie bei Diabetes
  • Spezielle Schmerzpsychotherapie
  • Sozialmedizin
  • Gesprächspsychotherapie

Fachpsychotherapeut*innen für Erwachsene bzw. Kinder und Jugendliche können sich außerdem in folgenden weiteren psychotherapeutischen Verfahren qualifizieren:

  • Analytische Psychotherapie
  • Systemische Therapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie

Bereichsweiterbildungen finden an zugelassenen Weiterbildungsstätten statt. Eine Übersicht aller Hamburger Weiterbildungsstätten finden Sie auf der Website der PTK Hamburg. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Weiterbildungsstätte auch Bereichsweiterbildungen anbietet.

Eine Bereichsweiterbildung dauert mindestens 18 Monate.

Weiterbildungsstätten

Die Weiterbildung muss an einer von einer Psychotherapeutenkammer anerkannten Weiterbildungsstätte absolviert werden.

Die Weiterbildung erfolgt unter verantwortlicher Leitung von Weiterbildungsbefugten, die von den Psychotherapeutenkammern anerkannt und an der zugelassenen Weiterbildungsstätte tätig sein müssen.

Die Weiterbildung ist dabei so strukturiert, dass sie an Weiterbildungsstätten in verschiedenen Versorgungsbereichen absolviert werden muss:

  • Ambulanter Versorgungsbereich: Dazu gehören Weiterbildungs- und Hochschulambulanzen, ambulante Praxen und Medizinische Versorgungszentren.
  • Stationärer Versorgungsbereich: Dieser Bereich umfasst insbesondere (teil-)stationäre Einrichtungen der Psychiatrie, Psychosomatik, Neurologie sowie Suchtrehabilitation.
  • Institutioneller Versorgungsbereich: Dazu gehören insbesondere Einrichtungen der Organmedizin, der somatischen Rehabilitation, des Justizvollzugs, der Suchthilfe, der Behindertenhilfe, der Sozialpsychiatrie, der Sozialpädiatrie, der Gemeindepsychiatrie, der Jugendhilfe und des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie psychosoziale Fachberatungsstellen und -dienste.

Zugelassene Weiterbildungsstätten werden auf der Webseite der PTK Hamburg veröffentlicht.