Wer muss sich anmelden?

Mit Erhalt der Approbation werden Sie Pflichtmitglied in der Psychotherapeutenkammer. In welcher Kammer Sie Pflichtmitglied werden, hängt vom Arbeitsort ab. Sollten Sie nicht arbeiten, zählt der Wohnort (Ausnahme: angestellt in Elternzeit). Auch wenn Sie nicht rein psychotherapeutisch tätig sind, so gilt der Einsatz der erworbenen Kenntnisse (bpsw. Coaching, Beratungsstellen, Lehrtätigkeiten etc.) als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft. Wenn Sie in mehreren Bundesländern arbeiten, dann werden Sie Mitglied in jeder zuständigen Kammer. Bei Fragen zur Mitgliedschaft schreiben Sie und gern eine E-Mail an info@ptk-hamburg.de.

Anmeldung neuer Mitglieder

Neu approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen oder neu in den Zuständigkeitsbereich der Psychotherapeutenkammer Hamburg umgesiedelte Mitglieder einer anderen Psychotherapeutenkammer sollten sich innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie Ihre Approbation erhalten haben oder Ihre Tätigkeit in Hamburg aufgenommen haben, bei uns anmelden.

Ihre Anmeldung können Sie hier vornehmen. Für die Anmeldung bitten wir Sie folgende Unterlagen (soweit vorhanden) als Datei zum Upload bereit zu halten: Approbationsurkunde, Approbationszeugnis, Fachkundenachweis, Arztregisterauszug, Steuer-Identifikationsnummer und ggfls. die Promotions- und Habilitationsurkunde.

Nachdem Sie Ihre Anmeldung zur Überprüfung an uns gesendet haben, wird diese von uns bearbeitet und Sie müssen nur noch Ihre Approbationsurkunde im Original oder Ihre amtlich beglaubigten Kopie Ihrer Approbationsurkunde in der Geschäftsstelle vorlegen. Gerne können Sie Ihre Approbationsurkunde auch in der Geschäftsstelle kostenfrei beglaubigen lassen. Dies ist möglich von Mo.-Fr. zwischen 9-13 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten müssen Sie bitte einen Termin vereinbaren. Sie erreichen uns Montag bis Freitag telefonisch von 9:30 bis 11:00 Uhr unter Tel. 226 226 060 oder Sie senden uns eine Mail mit Ihrer Rückrufnummer unter info@ptk-hamburg.de.

Ebenso können in Hamburg tätige Ausbildungskandidat*innen, die sich in der Ausbildung zur*m Psychologischen Psychotherapeut*in und/oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in befinden und mit dem praktischen Teil der Ausbildung begonnen haben, bei uns anmelden. Ihre Anmeldung können Sie hier vornehmen. Nachdem Sie Ihre Anmeldung zur Überprüfung an uns gesendet haben, wird diese von uns bearbeitet. Für die Anmeldung bitten wir Sie folgende Unterlagen als Datei zum Upload bereit zu halten: Ausbildungsbestätigung eines HAMBURGER Instituts und ggfls. die Promotionsurkunde. Die Mitgliedschaft der Ausbildungskandidat*innen obliegt der Freiwilligkeit und ist beitragsfrei.

Änderungsmitteilung

Sie sind verpflichtet, uns alle wesentlichen Änderungen innerhalb von 6 Wochen zu melden, insbesondere wenn:

  • Sie in einem anderen Kammerbezirk eine nicht nur vorübergehende Berufstätigkeit beginnen.
  • Ihre Mitgliedschaft endet.
  • sich Änderungen der Berufsausübung ergeben (z. B. Arbeitgeberwechsel, Aufnahme einer Selbstständigkeit, Erhalt eines Kassensitzes, längerer Ausfall aufgrund Elternzeit, Erkrankung u.ä.).
  • sich Ihr Name ändert (Namensänderungen teilen Sie uns bitte schriftlich unter Beifügung einer Kopie der entsprechenden Urkunde mit).
  • sich Kontaktdaten (z. B. Wohnsitz, E-Mail-Adresse) ändern.
  • sich die Bankverbindung bei Bankeinzug verändert.

Bitte nehmen Sie die Änderungsmitteilung im Internen Mitgliederbereich vor.

Zu solchen Angaben sind Sie nach § 3 Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe verpflichtet. Bei schuldhafter Nichterfüllung kann vom Vorstand der Kammer gegen Sie eine Geldbuße bis zu 2.000 Euro lt. §60 HmbKGH erhoben werden.