Der elektronische Psychotherapeutenausweis (ePtA) ist der Heilberufsausweis für Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen. Mit dem ePtA identifizieren sich Psychotherapeut*innen im Netzwerk der Telematik-Infrastruktur (TI).
Alle psychotherapeutischen Praxen, die gesetzlich Krankenversicherte versorgen, müssen so ausgestattet sein, dass sie grundsätzlich die Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen nutzen können. Erfüllen sie diese Voraussetzung nicht, kürzen die Kassenärztlichen Vereinigungen pauschal die Vergütung. Daher ist der ePtA für niedergelassene Psychotherapeut*innen mit Kassensitz sowie ermächtigte Psychotherapeut*innen verpflichtend.
Es gibt es aktuell vier zugelassene Vertrauensdienstanbieter:
- Bundesdruckerei: ehealth.d-trust.net/antragsportal/
- medisign: ehba.de
- SHC+CARE: shc-care.de
- Telekom (T-Systems): Antragsportal HBA/SMC-B von T-Systems
Bis zum 31.12.2025 müssen elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Praxiskarten (SMC-B) der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden (siehe dazu Pressemitteilung der Bundesnetzagentur). Bitte beachten Sie, dass ohne gültigen eHBA und SMC-B wichtige Anwendungen der Telematikinfrastruktur nicht mehr genutzt werden können. Daher ist der Austausch dieser Karten noch im Laufe dieses Jahres erforderlich. Betroffene Kammermitglieder erhalten von ihren Anbietern Informationen zum Kartentausch und müssen die neue Karte rechtzeitig beantragen.
Aktuelle Information vom 18.11.2025: Die gematik hat mitgeteilt, dass die eHBA nun doch länger eingesetzt werden dürfen als ursprünglich geplant (statt bis zum 31. Dezember 2025 jetzt noch bis zum 30. Juni 2026). Wir möchten dennoch allen betroffenen Mitgliedern dringend empfehlen, sich umgehend um den Kartentausch zu kümmern, um Verzögerungen und mögliche Ausfälle zu vermeiden.
Was ist zu tun?
• Alle elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) und Praxiskarten (SMC-B) der Generation 2.0 müssen aus Sicherheitsgründen bis spätestens 31.12.2025 ausgetauscht werden.
Welche Anbieter sind betroffen?
• Karten der Anbieter D-Trust GmbH und medisign GmbH müssen ersetzt werden.
• Karten des Anbieters SHC Stolle und Heinz Consultants GmbH und Karten von T-Systems GmbH sind von diesem Austausch nicht betroffen.
Wie erkenne ich, ob ich eine 2.0 Karte besitze?
• eHBA
Die Generation ist in der Regel auf der Rückseite oben rechts unter dem CE-Zeichen als „2.0“ oder „G2.0“ vermerkt. Dort steht beispielsweise „Gen. 2.0“ oder „Generation 2.0“. Bei neueren Karten (ab Generation 2.1) steht entsprechend „2.1“. Der Hinweis findet sich häufig direkt aufgedruckt auf der Karte
• Praxiskarte (SMC-B)
Bei diesen Karten ist die Generation meist direkt auf der Vorderseite vermerkt – Sie finden dort beispielsweise die Bezeichnung „G2.0“ (manchmal auch nur „2.0“) zusammen mit der Angabe „Generation“.
Wie läuft der Austausch ab?
• Sie werden darüber von Ihrem Kartenanbieter per E-Mail informiert – dies geschieht in mehreren Informationswellen.
• Der Austausch-Antrag muss nach Anweisung in der E-Mail direkt bei Ihrem Anbieter gestellt werden.
Zu dem genauen Vorgehen des Kartentauschs haben die Anbieter*innen entsprechende Anleitungen auf ihren Kundenportalen bereitgestellt.
D-Trust GmbH (Bundesdruckerei)
medisign
Welche Möglichkeiten für den Tausch meiner Karte habe ich?
• Keine Datenänderung: Sondertausch
Wenn sich Ihre Daten wie Name und Kammerzugehörigkeit, mit denen Sie Ihren aktuellen Ausweis bestellt haben, nicht geändert haben, können Sie einen sogenannten Sondertausch beantragen. Für diesen Antrag benötigen Sie keine Bestätigung durch die Kammer. Betroffene sollten (sofern noch nicht geschehen) umgehend reagieren und zeitnah den Antrag zum Sondertausch stellen, um fristgerecht zum 31. Dezember 2025 ihre neue Karte zu erhalten.
• Datenänderung: Neu- und Folgeantrag
Falls sich Ihre Daten geändert haben, funktioniert der Prozess des Sondertauschs nicht und Sie müssen einen Neu- bzw. Folgeantrag stellen. Hierbei ist es notwendig, dass Ihre Kammer bestätigt, dass Sie als Psychotherapeut*in approbiert sind.
Ist ein rechtzeitiger Austausch bei meinem Kartenanbieter noch möglich?
Die Firma medisign GmbH hat aktuell (Stand 10. November 2025) technische Schwierigkeiten, die den Austausch der eHBA der Generation 2.0 betreffen. Ursache ist eine umfassende Systemumstellung, die seit mehreren Monaten andauert. Deshalb sind insbesondere die Bearbeitung von Anträgen mit Datenänderungen sowie deren Bestätigung durch die Kammer derzeit nicht möglich. Zudem besteht nur eingeschränkt Zugriff auf das medisign-Kundenportal, was dazu führt, dass Neu- und Folgeanträge von Karteninhaber*innen nicht gestellt und allfällige Anträge nur verzögert bearbeitet werden können. medisign versichert, intensiv an der Behebung der Fehler zu arbeiten.
Soweit Sie von dem Prozess Neu- und Folgeantrag betroffen sind, müssen Sie die Entscheidung treffen, ob Sie abwarten möchten, bis medisign GmbH die technischen Fehler wieder vollständig behoben hat, oder ob Sie gegebenenfalls zu einem anderen Anbieter wechseln.
Der Sondertausch ohne Datenänderung wird weiterhin schrittweise durch medisign bearbeitet.
Stand 18.11.2025: Sollten Sie sich für einen alternativen Anbieter entscheiden, wird medisign weder auf Vertragserfüllung bestehen noch Gebühren hierfür in Rechnung stellen.
Praxiskarten (SMC-B)
Für nähere Informationen zum Austausch der Praxiskarten (SMC-B) wenden Sie sich bitte an Ihren Kartenanbieter D-Trust, medisign oder Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung.
Wichtiger Hinweis
• Ohne eine neue Karte können Sie die Anwendungen der Telematik-Infrastruktur zum Stichtag nicht mehr nutzen.
• Vor diesem Hintergrund wird dringend empfohlen, sofort nach Erhalt der Benachrichtigung des Anbieters den Austausch zu beantragen, um Verzögerungen und mögliche Ausfälle zu vermeiden.
