Der elektronische Psychotherapeutenausweis (ePtA) ist der Heilberufsausweis für Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen. Mit dem ePtA identifizieren sich Psychotherapeut*innen im Netzwerk der Telematik-Infrastruktur (TI).
Alle psychotherapeutischen Praxen, die gesetzlich Krankenversicherte versorgen, müssen so ausgestattet sein, dass sie grundsätzlich die Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen nutzen können. Erfüllen sie diese Voraussetzung nicht, kürzen die Kassenärztlichen Vereinigungen pauschal die Vergütung. Daher ist der ePtA für niedergelassene Psychotherapeut*innen mit Kassensitz sowie ermächtigte Psychotherapeut*innen verpflichtend.
Es gibt es aktuell vier zugelassene Vertrauensdienstanbieter:
- Bundesdruckerei: ehealth.d-trust.net/antragsportal/
- medisign: ehba.de
- SHC+CARE: shc-care.de
- Telekom (T-Systems): telekom.de/telematikinfrastruktur/hba
Bis zum 31.12.2025 müssen elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Praxiskarten (SMC-B) der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden (siehe dazu Pressemitteilung der Bundesnetzagentur). Bitte beachten Sie, dass ohne gültigen eHBA und SMC-B können wichtige Anwendungen der Telematikinfrastruktur nicht mehr genutzt werden. Daher ist der Austausch dieser Karten noch im Laufe dieses Jahres erforderlich. Betroffene Kammermitglieder erhalten von ihren Anbietern Informationen zum Kartentausch und müssen die neue Karte rechtzeitig beantragen.
Was ist zu tun?
• Alle elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) und Praxiskarten (SMC-B) der Generation 2.0 müssen aus Sicherheitsgründen bis spätestens 31.12.2025 ausgetauscht werden.
Welche Anbieter sind betroffen?
• Karten der Anbieter D-Trust GmbH und medisign GmbH müssen ersetzt werden.
• Karten des Anbieters SHC Stolle und Heinz Consultants GmbH und Karten von T-Systems GmbH sind von diesem Austausch nicht betroffen.
Wie erkenne ich, ob ich eine 2.0 Karte besitze?
• eHBA
Die Generation ist in der Regel auf der Rückseite oben rechts unter dem CE-Zeichen als „2.0“ oder „G2.0“ vermerkt. Dort steht beispielsweise „Gen. 2.0“ oder „Generation 2.0“. Bei neueren Karten (ab Generation 2.1) steht entsprechend „2.1“. Der Hinweis findet sich häufig direkt aufgedruckt auf der Karte
• Praxiskarte (SMC-B)
Bei diesen Karten ist die Generation meist direkt auf der Vorderseite vermerkt – Sie finden dort beispielsweise die Bezeichnung „G2.0“ (manchmal auch nur „2.0“) zusammen mit der Angabe „Generation“.
Wie läuft der Austausch ab?
• Sie werden darüber von Ihrem Kartenanbieter per E-Mail informiert – dies geschieht in mehreren Informationswellen.
• Der Austausch-Antrag muss nach Anweisung in der E-Mail direkt bei Ihrem Anbieter gestellt werden.
Die genauen Abläufe finden Sie auf den Websites Ihres Anbieters:
D-Trust GmbH (Bundesdruckerei)
medisign
Praxiskarten (SMC-B)
Für nähere Informationen zum Austausch der Praxiskarten (SMC-B) wenden Sie sich bitte an Ihren Kartenanbieter D-Trust, medisign oder Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung.
Wichtiger Hinweis
• Die betroffenen Karten werden automatisch zum 31. Dezember 2025 gesperrt – ohne eine neue Karte können Sie die Anwendungen der Telematik-Infrastruktur nicht mehr nutzen.
• Vor diesem Hintergrund wird dringend empfohlen, sofort nach Erhalt der Benachrichtigung des Anbieters den Austausch zu beantragen, um Verzögerungen und mögliche Ausfälle zu vermeiden. Sie verhindern damit auch, in einen Antragsstau zu geraten. Bitte beachten Sie, dass es mehrere Wochen dauern kann, bis Sie Ihre Karte(n) von Ihrem Anbieter erhalten!