Die Psychotherapeutenkammer Hamburg ist gesetzlich für die Berufsaufsicht über ihre Mitglieder zuständig. Dies sind die Psychologischen Psychotherapeut*innen, die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen als Pflichtmitglieder. Die Kammer überwacht die von ihren Mitgliedern nach der Berufsordnung zu erfüllenden Berufspflichten.
Der Vorstand der Kammer ist verpflichtet, jedem gemeldeten und begründeten Verdacht auf einen Verstoß gegen die Berufsordnung nachzugehen. Diese Aufgabe ist an die Beschwerdekommission delegiert, die ermittelnd dem verantwortlichen Vorstand zuarbeitet. Sie wird vom Kammerjustiziar begleitet.
Oft wenden sich Patient*innen an die Kammer, um berufsrechtswidriges Verhalten zu melden, manchmal sind es auch Kolleg*innen oder Dritte. Mitunter erlangt die Kammer auch im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeiten Kenntnis von berufsrechtlichen Verstößen.