Beschwerdeverfahren

Sollten Sie sich anschließend oder auch ohne vorherige Beratung (hier „Patient*innenberatung der PTK Hamburg) entschließen, eine offizielle Beschwerde einzureichen, bitten wir Sie zu beachten, dass diese persönlich unterzeichnet und schriftlich eingereicht werden muss (postalisch, Adresse s.u. oder per Fax an 040/226 226 089).

Um tätig werden zu können, benötigt die Kammer möglichst präzise Angaben über die*den Psychotherapeut*in und das ihr*ihm vorgeworfene Verhalten. Ohne die Angabe des betroffenen Kammermitglieds ist es der Kammer nicht möglich, tätig zu werden. Es ist die Namensnennung des*der behandelnden Psychotherapeut*in erforderlich.

Bei Beschwerden, die an die Psychotherapeutenkammer Hamburg gesendet werden, muss es sich um ein Mitglied der Psychotherapeutenkammer Hamburg handeln, d. h. um Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die in Hamburg praktizieren.
Ärztliche Psychotherapeut*innen, Psycholog*innen und Heilpraktiker*innen für Psychotherapie unterliegen nicht unserer Berufsaufsicht.

Sollte die Beschwerde nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kammer fallen, wird der*die Beschwerdeführer*in darüber informiert und ggf. an die zuständige Stelle verwiesen.
Zudem benötigen wir eine ausgefüllte unterschriebene Schweigepflichtentbindung. In diesem Formular müssten Sie auch in die Weiterleitung Ihrer – bei uns eingereichten – Unterlagen an den*die Therapeut*in einwilligen.

Hier finden Sie eine Vorlage für eine Schweigepflichtentbindung/Einwilligung in die Weiterleitung der Unterlagen.

Bitte senden Sie diese Unterlagen an:
PTK Hamburg
Fachbereich Recht
Weidestraße 122c
22083 Hamburg