Patient*innen-Rechte
Die Rechte von Patient*innen in Deutschland sind durch das Patientenrechtegesetz und durch die Berufsordnungen geschützt und umfassen unter anderem folgende Punkte:
- Das Recht des*der Patient*in auf Aufklärung
- Die Pflicht zur Dokumentation der Behandlung
- Das Recht des*der Patient*in zur Einsichtnahme in die Behandlungsdokumentation
- Schweigepflicht des*der Behandler*in
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Bundesministerium für Justiz – Patientenrechte
Bundesministerium für Gesundheit – Patientenrechte
Ratgeber für Patient*innenrechte der Bundesregierung
Patient*innenberatung der PTK Hamburg
Im Rahmen unserer Berufsaufsicht bietet die Psychotherapeutenkammer eine neutrale Anlaufstelle für Patient*innen, die Anliegen oder Beschwerden im Zusammenhang mit einer psychotherapeutischen Behandlung haben. Unser Ziel ist es, die Qualität psychotherapeutischer Leistungen zu sichern und einen fairen Umgang mit Ihren Anliegen zu gewährleisten.
Dies erfolgt zunächst telefonisch durch unsere Rechtsabteilung und unseren Hintergrunddienst, ein Team aus erfahrenen Psychotherapeut*innen. Sie versuchen zunächst mit Ihnen Ihr konkretes Anliegen zu klären, beraten Sie über (berufs-)rechtliche Rahmenbedingungen, zu weiteren Schritten in Streitfällen und geben Ihnen Empfehlungen für Ihr weiteres Vorgehen.
Sie können sich mit Ihrem Anliegen während der telefonischen Sprechzeiten (Mo.-Fr. 09.30-11.00 Uhr) unter 040 226226060 oder per E-Mail recht@ptk-hamburg.de an uns wenden.
Gründe für einen Beratungsbedarf können sein:
- mangelnde Aufklärung über das psychotherapeutische Verfahren und die Kosten
- Verweigerung von Patientenrechten (z.B. Einsicht in die Behandlungsdokumentation)
- Zweifel an der Art und Weise der Ausübung der Psychotherapie
- wenn Therapiesitzungen nicht störungsfrei durchgeführt werden