Neue Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung

Seit 1996 wurden das psychotherapeutische Leistungsspektrum der derzeit gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und ihre Bewertungen nicht mehr angepasst. Nach langen Verhandlungen ist es der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein, für die die Verhandlungsführer*innen der Beihilfeträger kein Mandat hatten*) gelungen, Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtige zu vereinbaren, die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten sind.

Mit diesen Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Psychotherapie mit Privatversicherten schon vor der Verabschiedung einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert.

Um die Kammermitglieder darüber zeitnah und umfassend zu informieren, bietet die Bundespsychotherapeutenkammer eine Reihe von Online-Informationsveranstaltungen an, bei denen die Abrechnungsempfehlungen im Detail vorgestellt und Fragen beantwortet werden. Nähere Informationen sowie die Termine für die Informationsveranstaltungen finden Sie hier.

*Die Psychotherapeutenkammer Hamburg steht bereits in Kontakt mit der Beihilfe Hamburg, um eine Klärung herbeizuführen.

 

Downloads

Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen von BPtK, BÄK, PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern ab 1.Juli 2024

Übersicht Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen ab 1. Juli 2024