Information zum Austausch der Heilberufsausweise 2.0

Zwingender Umtausch des Heilberufsausweises 2.0

Ab Januar 2026 benötigen Heilberufler*innen mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2.0 (D-Trust oder medisign) einen neuen eHBA, da in der Telematikinfrastruktur (TI) erhöhte Sicherheitsstandards gelten und neue Verschlüsselungsalgorithmen eingeführt werden. Die Anbieter haben ihre jeweiligen Kund*innen diesbezüglich bereits kontaktiert.
Auch Psychotherapeut*innen mit einem elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA) der Generation 2.0 sind von der Umstellung und Austauschpflicht betroffen. Sie müssen zwingend bis spätestens 31. Dezember 2025 ihren Ausweis tauschen, um den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) auch ab Januar 2026 sicherzustellen. Dies gilt auch dann, wenn der Ausweis eigentlich noch eine längere Laufzeit hat.

Eine Übersicht der zugelassenen Anbieter finden Sie hier.

Aktuelle Information vom 18.11.2025

Die gematik hat mitgeteilt, dass die eHBA nun doch länger eingesetzt werden dürfen als ursprünglich geplant (statt bis zum 31. Dezember 2025 jetzt noch bis zum 30. Juni 2026). Wir möchten dennoch allen betroffenen Mitgliedern dringend empfehlen, sich umgehend um den Kartentausch zu kümmern, um Verzögerungen und mögliche Ausfälle zu vermeiden.

 

Welche Möglichkeiten für den Tausch meiner Karte habe ich?

Keine Datenänderung: Sondertausch
Wenn sich Ihre Daten wie Name und Kammerzugehörigkeit, mit denen Sie Ihren aktuellen Ausweis bestellt haben, nicht geändert haben, können Sie einen sogenannten Sondertausch beantragen. Für diesen Antrag benötigen Sie keine Bestätigung durch die Kammer. Betroffene sollten (sofern noch nicht geschehen) umgehend reagieren und zeitnah den Antrag zum Sondertausch stellen, um fristgerecht zum 31. Dezember 2025 ihre neue Karte zu erhalten.

Datenänderung: Neu- und Folgeantrag
Falls sich Ihre Daten geändert haben, funktioniert der Prozess des Sondertauschs nicht und Sie müssen einen Neu- bzw. Folgeantrag stellen. Hierbei ist es notwendig, dass Ihre Kammer bestätigt, dass Sie als Psychotherapeut*in approbiert sind.

 

Ist ein rechtzeitiger Austausch bei meinem Kartenanbieter noch möglich?
Die Firma medisign GmbH hat aktuell (Stand 10. November 2025) technische Schwierigkeiten, die den Austausch der eHBA der Generation 2.0 betreffen. Ursache ist eine umfassende Systemumstellung, die seit mehreren Monaten andauert. Deshalb sind insbesondere die Bearbeitung von Anträgen mit Datenänderungen sowie deren Bestätigung durch die Kammer derzeit nicht möglich.
Zudem besteht nur eingeschränkt Zugriff auf das medisign-Kundenportal, was dazu führt, dass Neu- und Folgeanträge von Karteninhaber*innen nicht gestellt und allfällige Anträge nur verzögert bearbeitet werden können. medisign versichert, intensiv an der Behebung der Fehler zu arbeiten.

Soweit Sie von dem Prozess Neu- und Folgeantrag betroffen sind, müssen Sie die Entscheidung treffen, ob Sie abwarten möchten, bis medisign GmbH die technischen Fehler wieder vollständig behoben hat, oder ob Sie gegebenenfalls zu einem anderen Anbieter wechseln.

Stand 18.11.2025: Sollten Sie sich für einen alternativen Anbieter entscheiden, wird medisign weder auf Vertragserfüllung bestehen noch Gebühren hierfür in Rechnung stellen.

Der Sondertausch ohne Datenänderung wird weiterhin schrittweise durch medisign bearbeitet.

 

Zu dem genauen Vorgehen des Kartentauschs haben die Anbieter*innen entsprechende Anleitungen auf ihren Kundenportalen bereitgestellt.
D-Trust GmbH (Bundesdruckerei)
medisign