Dokumente und Formulare

Weiterbildung für Psychotherapeut*innen

Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen

Die jeweils gültige Fassung der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen finden Sie auf unserer Internetseite unter Ordnungen und Satzungen!

Hinweise für die Erstbeantragung der Zulassung einer Weiterbildungsstätte

Bei der initialen Beantragung der Zulassung einer Weiterbildungsstätte sind zwingend folgende Anträge inkl. aller Nachweise zusammen einzureichen:

  1. Antrag auf Zulassung einer Weiterbildungsstätte / eines Weiterbildungsinstituts für die Gebietsweiterbildung UND/ODER Antrag auf Zulassung einer Weiterbildungsstätte für die Bereichsweiterbildung
  2. Antrag auf Erteilung der Weiterbildungsbefugnis (für jede*n Weiterbildungsbefugte*n in der Weiterbildungsstätte ein separater Antrag)
  3. Antrag auf Genehmigung der Hinzuziehung von Selbsterfahrungsleiter*innen (pro Selbsterfahrungsleiter*in ein separater Antrag)

Sofern die Supervision nicht ausschließlich durch die Weiterbildungsbefugten der Weiterbildungsstätte durchgeführt wird, sind Supervisor*innen hinzuziehen. Entsprechend ist der Antrag auf Genehmigung der Hinzuziehung von Supervisor*innen zu stellen (pro Supervisor*in ein separater Antrag)

Antrag auf Zulassung einer Weiterbildungsstätte / eines Weiterbildungsinstitutes

Sie möchten Ihre Einrichtung erstmalig als Weiterbildungsstätte für eine Gebietsweiterbildung zulassen? Verwenden Sie bitte nachfolgende Formulare:

Sie möchten Ihre Einrichtung erstmalig als Weiterbildungsstätte für eine Bereichsweiterbildung zulassen? Verwenden Sie bitte nachfolgendes Antragsformular:

Sie möchten die Einrichtung einer Hochschule als Weiterbildungsstätte anzeigen? Verwenden Sie bitte nachfolgendes Antragsformular:

Bitte beachten Sie nachfolgendes Merkblatt zur Erstellung des Weiterbildungskonzepts:

Hinzuziehung von Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen

  1. Folgendes Formular ist zu verwenden, wenn Supervisor*innen bzw. Selbsterfahrungsleiter*innen hinzugezogen werden sollen, deren Qualifikationen bereits von der Psychotherapeutenkammer Hamburg oder einer anderen Landespsychotherapeutenkammer vorgeprüft/anerkannt worden sind:
    Antrag auf Genehmigung der Hinzuziehung von Supervisor*innen bzw. Selbsterfahrungsleiter*innen, die bereits vorgeprüft/anerkannt wurden (gültig ab 01.06.2025)
  2. Folgendes Formular ist zu verwenden, wenn Supervisor*innen bzw. Selbsterfahrungsleiter*innen hinzugezogen werden sollen, deren Qualifikationen noch nicht von der Psychotherapeutenkammer Hamburg geprüft worden sind:
    Antrag auf Genehmigung der Hinzuziehung von Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen (ungeprüft; gültig ab 14.06.2024)

    Bitte beachten Sie hierbei folgendes Merkblatt für den Nachweis von Qualifikationen und Tätigkeitszeiten:
    Hinweise für den Nachweis von Qualifikationen und Tätigkeitszeiten (gültig ab 24.09.2024)

Feststellung der Qualifikation von Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen

Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Fachpsychotherapeut*innen und Fachärzt*innen können einen Antrag auf Feststellung der Qualifikation als Supervisor*in und/oder Selbsterfahrungsleiter*in stellen. Diese vorgeprüften Personen können dann von Weiterbildungsbefugten an zugelassene Weiterbildungsstätten hinzugezogen werden (Hinzuziehung ist durch die Weiterbildungsbefugten zu beantragen).

Antrag auf Feststellung der Qualifikation als Supervisor*in bzw. Selbsterfahrungsleiter*in (gültig ab 17.04.2025)

Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

Die jeweils gültige Fassung der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen finden sie auf unserer Internetseite unter Satzungen und Ordnungen!

Antragsunterlagen für die Zulassung einer Weiterbildungsstätte und Erteilung der Weiterbildungsbefugnis (WBO PP/KJP)

Für die initiale Zulassung als Weiterbildungsstätte sind folgende Anträge einzureichen:

Antragsunterlagen für Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen in der Weiterbildung (PP/KJP)

Approbierte Psychotherapeut*innen (PP, KJP, Fachpsychotherapeut*innen) und Fachärzt*innen (für „P-Fächer“) können grundsätzlich im Rahmen der Weiterbildung von PP/KJP als Supervisor*innen und – sofern die spezifische Weiterbildung dies vorsieht – als Selbsterfahrungsleiter*innen in Weiterbildungsstätten tätig werden, wenn sie die in der Weiterbildungsordnung PP/KJP geregelten Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen sind im Einzelnen:

  • Approbation als PP/KJP oder
  • Approbation als Psychotherapeut*in (gem. PsychThG 2019) + abgeschlossene fachpsychotherapeutische Weiterbildung oder
  • Approbation als Ärztin/ Arzt + abgeschlossene fachärztliche Weiterbildung;
  • ggf. Zusatzbezeichnung in dem Bereich, in dem Supervision und/oder Selbsterfahrung durchgeführt werden soll;
  • mind. dreijährige Tätigkeit nach Erwerb einer Fachkunde/Gebietsbezeichung/Zusatzbezeichung in dem entsprechenden Bereich, in dem Supervision und/oder Selbsterfahrung durchgeführt werden soll;
  • ggf. Befähigung zur Durchführung von Gruppenpsychotherapie in einem Richtlinienverfahren (bei Supervisorentätigkeit in der Weiterbildung in einem Richtlinienverfahren)

Approbierte Psychotherapeut*innen und Fachärzt*innen können bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg die Feststellung der Eignung als Supervisor*in und/oder Selbsterfahrungsleiter*in beantragen:

Antragsformular

Die so vorgeprüften Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen können dann von den Weiterbildungsbefugten an Weiterbildungsstätten hinzugezogen werden. Die Hinzuziehung ist von den Weiterbildungsbefugten bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg zu beantragen. Die entsprechenden Antragsformulare finden Weiterbildungsbefugte unter dem Reiter „Antrag auf Zulassung einer Weiterbildungsstätte und Erteilung der Weiterbildungsbefugnis“.

Neuropsychologische Therapie / Klinische Neuropsychologie

Sie haben Ihre Weiterbildung an einer nach der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung zugelassenen Weiterbildungsstätte (Zulassung als WB-Stätte nach dem 01.10.2024) absolviert und/oder können Tätigkeitszeiten und -inhalte nach Studienabschluss und vor Approbationserteilung nachweisen, die den Anforderungen der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung genügen?
Bitte verwenden Sie das nachfolgende Antragsformular für die Zulassung zur Prüfung für die Genehmigung zur Führung einer Zusatzbezeichnung gemäß § 16 der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen der Psychotherapeutenkammer Hamburg:

Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 16 der WBO PP/KJP)

Sie befanden sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung für PP/KJP (01.10.2024) bereits in einer Weiterbildung an einer von der Psychotherapeutenkammer Hamburg zugelassenen Weiterbildungsstätte und möchten nach Abschluss der Weiterbildung die Zusatzbezeichnung erhalten?
Bitte verwenden Sie in diesem Fall nachfolgendes Formular für den Antrag auf Zulassung zur Prüfung für die Genehmigung zur Führung einer Zusatzbezeichnung gemäß § 16 i. V. mit § 22 der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen der Psychotherapeutenkammer Hamburg:

Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 16 i. V. mit § 22 der WBO PP/KJP)

Spezielle Psychotherapie bei Diabetes

Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (WBO PP/KJP) zum 1. Oktober 2024 kann in Hamburg erstmalig die Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Spezielle Psychotherapie bei Diabetes“ bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg beantragt werden.

Da vor Einführung des Weiterbildungsbereiches Spezielle Psychotherapie bei Diabetes in Hamburg keine vergleichbaren Qualifizierungen angeboten wurden, kann auf Antrag innerhalb von sechs Jahren (bis zum 30.09.2030) eine Anerkennung ausgesprochen werden, wenn der*die Antragsteller*in mindestens vier Jahre in einer entsprechenden praktischen Einrichtung tätig war und in dieser Zeit eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in diesem Bereich entsprechend Abschnitt B der WBO PP/KJP erworben hat.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier:

Antrag auf Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichung „Spezielle Psychotherapie bei Diabetes“ (Übergangsvorschrift)

Spezielle Schmerzpsychotherapie

Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (WBO PP/KJP) zum 1. Oktober 2024 kann in Hamburg erstmalig die Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerzpsychotherapie“ bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg beantragt werden.

Da vor Einführung des Weiterbildungsbereiches Spezielle Schmerzpsychotherapie in Hamburg keine vergleichbaren Qualifizierungen angeboten wurden, kann auf Antrag innerhalb von sechs Jahren (bis zum 30.09.2030) eine Anerkennung ausgesprochen werden, wenn der*die Antragsteller*in mindestens vier Jahre in einer entsprechenden praktischen Einrichtung tätig war und in dieser Zeit eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in diesem Bereich entsprechend Abschnitt B der WBO PP/KJP erworben hat.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier:

Antrag auf Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichung „Spezielle Schmerzpsychotherapie“ (Übergangsvorschrift)

Sozialmedizin

Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (WBO PP/KJP) zum 1. Oktober 2024 kann in Hamburg erstmalig die Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ bei der Psychotherapeutenkammer Hamburg beantragt werden.

Da vor Einführung des Weiterbildungsbereiches Sozialmedizin in Hamburg keine vergleichbaren Qualifizierungen angeboten wurden, kann auf Antrag innerhalb von sechs Jahren (bis zum 30.09.2030) eine Anerkennung ausgesprochen werden, wenn der*die Antragsteller*in mindestens vier Jahre in einer entsprechenden praktischen Einrichtung tätig war und in dieser Zeit eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in diesem Bereich entsprechend Abschnitt B der WBO PP/KJP erworben hat.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier:

Antrag auf Genehmigung zur Führung der Zusatzbezeichung „Sozialmedizin“ (Übergangsvorschrift)

Analytische Psychotherapie

Sie möchten die Anerkennung der Zusatzbezeichnung „Analytische Psychotherapie“ nach den Übergangsvorschriften des § 21 in Verbindung mit Abschnitt B Nummer 5 der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen beantragen?

Nutzen Sie hierfür das nachfolgende Antragsformular und reichen dieses ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den im Formular aufgeführten Nachweisen ein:

Gesprächspsychotherapie

In Bearbeitung.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

in Bearbeitung

Systemische Therapie

Sie haben vor Inkrafttreten der aktuell gültigen Fassung der Weiterbildungsordnung für PP/KJP (01.10.2024) eine in Inhalt und Umfang den Anforderungen der WBO PP/KJP entsprechende Qualifikation im Bereich „Systemische Therapie“ erworben und möchten die Genehmigung zur Führung einer Zusatzbezeichnung beantragen?
Bitte verwenden Sie in diesem Fall nachfolgendes Formular für den Antrag auf Genehmigung zur Führung einer Zusatzbezeichnung gemäß § 21 der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen der Psychotherapeutenkammer Hamburg (WBO PP/KJP):

Antrag auf Genehmigung zur Führung einer Zusatzbezeichnung gem. § 21 (Übergangsvorschrift) der WBO PP/KJP

Verhaltenstherapie

in Bearbeitung