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Das Soziale Entschädigungsrecht (SER): Kooperationsmöglichkeiten zwischen Versorgungsamt und psychotherapeutischen Praxen

28. Januar 2026 @ 19:00 - 20:30

Menschen, die in Deutschland Opfer einer Gewalttat werden, haben, wenn sie gesundheitlich geschädigt werden, Anspruch auf eine Entschädigung bezüglich der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Tat. Dieser Anspruch umfasst auch die Gewährung von Psychotherapieleistungen. Leider ist vielen Betroffenen dieses Recht nicht bekannt, sodass sie die ihnen zustehenden Leistungen nicht beantragen. Betroffene Menschen wenden sich aufgrund psychischer Folgestörungen nach der Tat jedoch oft an Psychotherapeut*innen.
Die Referent*innen vom Versorgungsamt Hamburg informieren am Mittwoch, den 28. Januar 2026, von 19:00 bis 20:30 Uhr im Rahmen eines kostenlosen Webinars über das Soziale Entschädigungsrecht und die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Versorgungsamt und psychotherapeutischen Praxen.

Der Link zur Anmeldung folgt in Kürze an dieser Stelle.

Akkreditierungsnummer: 2767202025051114893
Fortbildungspunkte: 2
Referent*innen:
– Nellie Hundorf
– Mathias Knappert
Wissenschaftliche*r Leiter*in:
– Heike Peper
Anmeldung erforderlich
E-Mail: veranstaltungen@ptk-online.de

Details

  • Datum: 28. Januar 2026
  • Zeit:
    19:00 - 20:30
  • Kategorien: ,

Veranstalter

  • Fortbildung PTK Hamburg

Details

  • Datum: 28. Januar 2026
  • Zeit:
    19:00 - 20:30
  • Kategorien: ,

Veranstalter

  • Fortbildung PTK Hamburg